Kapitalmarktrecht

Aktuelle Beiträge mit Erklärungen und Hinweisen zu Themen und Bereichen des Kapitalmarktrechts

Insolvenzverfahren der Preos Global Office Real Estate & Technology AG

Die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG, eine Immobilien- und Technologiegesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, hat kürzlich per Ad-Hoc-Mitteilung angezeigt, dass bald Insolvenz angemeldet wird. Hintergrund ist, dass die Gerichte in Frankfurt am Main einem Aufschub der Zinszahlungs- und Rückzahlungsverpflichtung aus den ausgegebenen Anleihen nicht stattgegeben haben. Das Unternehmen ist schlichtweg nicht in der Lage, den Investoren ihr Kapital zurückzuzahlen.

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Thamm und Partner GmbH – Beteiligung als atypischer stiller Gesellschaft kann widerrufen werden!

Der Bundesgerichtshof hatte u.a. mit Urteil vom 18. 3. 2014 – II ZR 109/13, judiziert, dass eine Beitrittserklärung als atypische stiller Gesellschafter auch viele Jahre später widerrufen werden kann, wenn der Anleger im Rahmen eines Haustürgeschäfts nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

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Widerruf von stiller Beteiligung und Kommanditbeteiligung: Informationen für Privatanleger

Widerruf von stiller Beteiligung und Kommanditbeteiligung: Informationen für Privatanleger   Einführung Viele Privatanleger investieren in gesellschaftsrechtliche Beteiligungen, oft verlockt durch hohe Renditeversprechen. Vermittler verschweigen jedoch häufig potenzielle Verluste während der Laufzeit und die schwerwiegenden Folgen einer Nachrangklausel im Falle einer Insolvenz. Das kann dazu führen, dass das investierte Kapital durch jährliche Verluste aufgezehrt wird oder

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Rechtsklarheit: Genussrechte können nicht in Aktien umgewandelt werden!

Anleger zeichneten seit 2007 Genussrechte bei der in Österreich ansässigen ThomasLLoyd Investments AG. Diese wurde später auf die ThomasLLoyd Investments GmbH und schließlich auf die CT Infrastructure Holding Ltd., eine Gesellschaft im Vereinigten Königreich, verschmolzen. Klagende Anleger kündigten die Genussrechtsbeteiligung außerordentlich und forderten die Rückzahlung der Einlage.

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Thomas LLoyd – Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG / CTI 9D

Das Unternehmen befindet sich derzeit inmitten erheblicher Kritik. Über einen langen Zeitraum hinweg hat die Stiftung Warentest schwerwiegende Probleme aufgedeckt und das Unternehmen in ihre Warnliste aufgenommen. Anleger, die ihre Verträge gekündigt haben, warten vergeblich auf die Auszahlung ihrer Gelder. Ein ausführliches Gutachten der Bundesverbraucherzentrale, verfasst von Herrn Stefan Loipfinger, gewährt Einblicke in die internen Unternehmensstrukturen. Diese Einblicke lassen berechtigte Zweifel an der Sicherheit der getätigten Anlagen aufkommen.

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Thomas Lloyd – Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG / CTI 5D

Die Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG ermöglicht es Anlegern, unternehmerische Beteiligungen durch den Erwerb von Kommanditanteilen gemäß den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) einzugehen, entweder als Direktkommanditist oder indirekt als Treugeber über die Cleantech Treuvermögen GmbH mit Sitz in Langen.

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Thomas Lloyd – Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (CTI Vario D)

Das Unternehmen befindet sich derzeit inmitten erheblicher Kritik. Über einen langen Zeitraum hinweg hat die Stiftung Warentest schwerwiegende Probleme aufgedeckt und das Unternehmen in ihre Warnliste aufgenommen. Anleger, die ihre Verträge gekündigt haben, warten vergeblich auf die Auszahlung ihrer Gelder. Ein ausführliches Gutachten der Bundesverbraucherzentrale, verfasst von Herrn Stefan Loipfinger, gewährt Einblicke in die internen Unternehmensstrukturen. Diese Einblicke lassen berechtigte Zweifel an der Sicherheit der getätigten Anlagen aufkommen.

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