Trier/Koblenz, 24. Juni 2025 – von Rechtsanwältin Handan Kes
Ein weiteres bedeutendes Urteil stärkt die Rechte privater Kapitalanleger: Das Landgericht Koblenz (Az. 3 O 251/24) hat die Life Forestry Switzerland AG zur Rückzahlung von 19.878,50?Euro nebst Zinsen verurteilt. Der Vertrag über ein sogenanntes „Bauminvestment“ wurde mehr als zehn Jahre zuvor abgeschlossen – und konnte dennoch erfolgreich widerrufen werden.
Die Beklagte hatte deutschen Verbrauchern über ihre Website Teakbäume in Costa Rica und Ecuador als Geldanlage verkauft – unter Angabe hoher Renditen von bis zu 12 % jährlich. Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung unterblieb. Genau das wurde ihr nun zum Verhängnis.
„Verbraucherschutzvorschriften gelten auch bei vermeintlich exotischen Anlagen. Fehlt die Widerrufsbelehrung, lebt das Widerrufsrecht fort – und das oft über viele Jahre“,
erklärt Rechtsanwältin Handan Kes, die die Klage erfolgreich geführt hat.
Das Urteil sieht vor, dass die Beklagte die Rückzahlung Zug um Zug gegen Rückübertragung der Bäume leisten muss. Zusätzlich stellte das Gericht fest, dass sich Life Forestry bereits seit Monaten im Annahmeverzug befindet.
Dieses Urteil ist ein weiteres Glied in einer Kette von Erfolgen deutscher Verbraucher gegen unregulierte Direktinvestments – und zeigt: Es lohnt sich, alte Verträge juristisch prüfen zu lassen.
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