Urteil des Landgerichts Osnabrück: Schutz für Anleger bei Genussrechten gestärkt
Der Streitfall dreht sich um die Rückzahlungsansprüche aus Genussrechten, die ursprünglich von einer Gesellschaft begeben wurden und nach einer Verschmelzung von der Beklagten übernommen wurden. Die beklagte Gesellschaft verweigerte die Auszahlung unter Berufung auf Liquiditätsprobleme sowie einen angeblichen Bilanzverlust.
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