Kapitalmarktrecht

Aktuelle Beiträge mit Erklärungen und Hinweisen zu Themen und Bereichen des Kapitalmarktrechts

Landgericht Koblenz verurteilt Life Forestry – Rückabwicklung von Holz-Investment bestätigt

Trier/Koblenz, 24. Juni 2025 – von Rechtsanwältin Handan Kes Ein weiteres bedeutendes Urteil stärkt die Rechte privater Kapitalanleger: Das Landgericht Koblenz (Az. 3 O 251/24) hat die Life Forestry Switzerland AG zur Rückzahlung von 19.878,50?Euro nebst Zinsen verurteilt. Der Vertrag über ein sogenanntes „Bauminvestment“ wurde mehr als zehn Jahre zuvor abgeschlossen – und konnte dennoch […]

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BGH-Urteil XI ZR 336/01 (Aktienorder, effektenkommissionär), LG Itzehoe 6 O 197/00 (Onlinebank, Depotfehler, Kursverlust), BGH Urteil Aktienorder, BGH XI ZR 336/01, Effektenkommissionsvertrag, Brokerhaftung, Aktien nicht gekauft, Naturalrestitution Aktien, Schadensersatz bei Börsenorder, verspätete Aktienorder, Fehlverhalten Broker, Bundesgerichtshof Aktienkauf, Anlegerrecht BGH, Aktienorder Schadensersatz, Aktienkauf fehlerhaft, Aktienlieferung auf Schadensersatzbasis, Effektenkommissionär haftet, BGH Anleger schützt Onlinebank Depotfehler, LG Itzehoe 6 O 197/00, Urteil Depot gesperrt, Kursverlust Onlinebank, Direktbank haftet, Aktienorder falsch ausgeführt, Stop-Loss Fehler, Onlinebroker Leerverkauf, Doppelverkauf Aktien, Pfandrecht Depotbank, Schadensersatz wegen Kursverlust, Depotkonto gesperrt, Softwarefehler Bank, Reklamation nicht bearbeitet, Urteil zu Onlinebanking Fehlern, Anlegerrechte bei Onlinebroker, Intraday Trading Fehler, Aktienverkauf blockiert

LG Itzehoe: Online-Broker haftet für Depotfehler

Onlinebank haftet für technische Fehler beim Aktienverkauf. Urteil LG Itzehoe 6 O 197/00: Anleger erhält Depot zurück und Schadensersatz wegen Kursverlust.   Fehler bei Online-Aktienorder: Landgericht Itzehoe stärkt Anlegerrechte Ein Urteil mit Signalwirkung für das Online-Brokerage Im Urteil vom 21. September 2000 (Az. 6 O 197/00) hat das Landgericht Itzehoe einer Klage gegen eine Direktbank

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BGH: Einfrieren von Wertpapieren ist Eigentumsverletzung

In einem vielbeachteten Urteil (Az. XI ZR 59/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) im März 2025 über die Rechte von Depotinhabern gegenüber einer Wertpapiersammelbank entschieden. Konkret ging es um den Fall einer iranischen Bank, deren Wertpapiere durch die deutsche Zentralverwahrerin eingefroren wurden – und um die Frage, ob dies eine Eigentumsverletzung darstellt. Für Anleger*innen ist dieses Urteil wegweisend: Es stärkt ihre Rechte im Umgang mit Wertpapierdepots und setzt klare Grenzen bei der Berufung auf ausländische Sanktionen.

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Stop-Loss-Order: Wann haftet die Bank bei hohen Verlusten? – Neues BGH-Urteil schafft Klarheit

Der BGH entschied, dass die Bank den Kunden darüber hätte informieren müssen, dass eine Stop-Loss-Order nicht garantiert, dass zum festgelegten Kurs verkauft wird. Gerade in Zeiten hoher Volatilität oder bei Marktpanik kann es zu Ausführungen weit unter dem Limitkurs kommen.

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Urteil des Landgerichts Osnabrück: Schutz für Anleger bei Genussrechten gestärkt

Der Streitfall dreht sich um die Rückzahlungsansprüche aus Genussrechten, die ursprünglich von einer Gesellschaft begeben wurden und nach einer Verschmelzung von der Beklagten übernommen wurden. Die beklagte Gesellschaft verweigerte die Auszahlung unter Berufung auf Liquiditätsprobleme sowie einen angeblichen Bilanzverlust.

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DEGAG-Insolvenz: Wichtige Informationen für betroffene Anleger

Gründe für die Insolvenz
Die Insolvenz der Degag wurde unausweichlich, da das Unternehmen nicht mehr in der Lage war, fällige Zahlungen zu leisten. Dazu gehörten unter anderem Vertriebsprovisionen, Steuerverbindlichkeiten und Forderungen Dritter2. Bereits Mitte Dezember 2024 setzte die Degag Zins- und Rückzahlungen aus, um eine Insolvenz zu vermeiden1.

Auswirkungen auf die Anleger
Rund 6.300 Anleger sind von der Insolvenz betroffen und müssen um Investitionen in Höhe von bis zu 282 Millionen Euro bangen1. Die Degag hat Insolvenzverfahren für die Dachholding sowie die Tochtergesellschaft Bestand und Neubau 1 GmbH eingeleitet. Zwei weitere verbundene Unternehmen stehen ebenfalls vor Insolvenzanträgen2.

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DSi Deutsche Sachinvest GmbH: Was im Fall passiert ist

Die Kapitalanlagen DSi Premiumzins Fixzins oder Ansparzins waren als Nachrangdarlehen konzipiert. Diese Art von Darlehen bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz des Unternehmens die Anleger erst nach allen anderen Gläubigern bedient werden.
Dies führte zu einem Totalverlust, als das Amtsgericht Charlottenburg am 09.11.2022 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DSi Deutsche Sachinvest GmbH eröffnete (Az. 36d IN 1995/22).
Die betroffenen Anleger verloren nicht nur ihre Investitionen, sondern auch ihre sicheren Renten- und Lebensversicherungen, die eigentlich als Altersvorsorge gedacht waren.

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