Die DSi Deutsche Sachinvest GmbH bot verschiedene Anlageprodukte mit einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren an. Anleger hatten die Wahl zwischen einer Einmalzahlung mit festen Zinsen oder einer Ratenzahlung mit Sparzinsen, wobei die Verzinsung zwischen 3,5 % und 4,5 % p.a. lag. Die Vermittlung dieser Anlageprodukte erfolgte durch die Gekoo GmbH auf Basis eines Maklervertrages.
Nachrangdarlehen: Ein Hochriskantes Investment
Die Kapitalanlagen DSi Premiumzins Fixzins oder Ansparzins wurden als Nachrangdarlehen angeboten. Bei dieser Darlehensform werden Anleger im Falle einer Insolvenz des Unternehmens erst nach allen anderen Gläubigern bedient. Dies führte zu einem Totalverlust, als das Amtsgericht Charlottenburg am 09.11.2022 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DSi Deutsche Sachinvest GmbH eröffnete (Az. 36d IN 1995/22). Die betroffenen Anleger verloren nicht nur ihre Investitionen, sondern auch ihre sicheren Renten- und Lebensversicherungen, die eigentlich zur Altersvorsorge dienen sollten.
Irreführende Werbung der DSi
In den Werbeflyern der DSi wurden Nachrangdarlehen mit Lebens- und Rentenversicherungen verglichen. Es wurde behauptet, dass traditionelle Lebens- und Rentenversicherungen „leere Versprechen“ seien und die DSi diese optimieren könne. Unter dem Slogan „Sicher, Fair, Flexibel“ versprach die DSi „Mehr Geld“ für alle Anleger und suggerierte, dass ihre Produkte sicherer und rentabler als herkömmliche Versicherungen seien. Es wurde sogar nahegelegt, dass Investoren am Ende 160 % ihres eingezahlten Geldes zurückerhalten würden.
Gerichtsurteil: Fehlende Beratung durch die Gekoo GmbH
Aufgrund der Beratung durch die Gekoo GmbH erlitten Anleger erhebliche Verluste. Ein Urteil sprach einem Anleger knapp 16.000 Euro Schadenersatz sowie 2.400 Euro entgangenen Gewinn zu. Hintergrund dieses Urteils war die unzureichende Beratung durch die Gekoo GmbH.
Wichtige Informationen für Anleger von Nachrangdarlehen
Anleger sollten sich bewusst sein, dass Nachrangdarlehen ein hohes Risiko bergen und für sicherheitsorientierte Investoren oder als Altersvorsorge ungeeignet sind. Eine anleger- und anlagegerechte Beratung ist unerlässlich. Fehlt diese, können Betroffene Schadensersatzansprüche geltend machen und die Rückabwicklung der Anlage verlangen. Wichtige Informationen wie das Totalverlustrisiko oder die mangelnde Eignung zur Altersvorsorge müssen offengelegt werden. Auch das Verschweigen von Provisionen kann zu einer Haftung des Finanzvertriebs führen.
Privatanleger fragen sich nun, wie sie ihr eingesetztes Kapital zurückerhalten können.