DSi Deutsche Sachinvest GmbH: Was im Fall passiert ist

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Die DSi Deutsche Sachinvest GmbH bot verschiedene Anlageprodukte mit einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren an. Anleger hatten die Wahl zwischen einer Einmalzahlung mit festen Zinsen oder einer Ratenzahlung mit Sparzinsen, wobei die Verzinsung zwischen 3,5 % und 4,5 % p.a. lag. Die Vermittlung dieser Anlageprodukte erfolgte durch die Gekoo GmbH auf Basis eines Maklervertrages.

Nachrangdarlehen: Ein Hochriskantes Investment

Die Kapitalanlagen DSi Premiumzins Fixzins oder Ansparzins wurden als Nachrangdarlehen angeboten. Bei dieser Darlehensform werden Anleger im Falle einer Insolvenz des Unternehmens erst nach allen anderen Gläubigern bedient. Dies führte zu einem Totalverlust, als das Amtsgericht Charlottenburg am 09.11.2022 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DSi Deutsche Sachinvest GmbH eröffnete (Az. 36d IN 1995/22). Die betroffenen Anleger verloren nicht nur ihre Investitionen, sondern auch ihre sicheren Renten- und Lebensversicherungen, die eigentlich zur Altersvorsorge dienen sollten.

Irreführende Werbung der DSi

In den Werbeflyern der DSi wurden Nachrangdarlehen mit Lebens- und Rentenversicherungen verglichen. Es wurde behauptet, dass traditionelle Lebens- und Rentenversicherungen „leere Versprechen“ seien und die DSi diese optimieren könne. Unter dem Slogan „Sicher, Fair, Flexibel“ versprach die DSi „Mehr Geld“ für alle Anleger und suggerierte, dass ihre Produkte sicherer und rentabler als herkömmliche Versicherungen seien. Es wurde sogar nahegelegt, dass Investoren am Ende 160 % ihres eingezahlten Geldes zurückerhalten würden.

Gerichtsurteil: Fehlende Beratung durch die Gekoo GmbH

Aufgrund der Beratung durch die Gekoo GmbH erlitten Anleger erhebliche Verluste. Ein Urteil sprach einem Anleger knapp 16.000 Euro Schadenersatz sowie 2.400 Euro entgangenen Gewinn zu. Hintergrund dieses Urteils war die unzureichende Beratung durch die Gekoo GmbH.

Wichtige Informationen für Anleger von Nachrangdarlehen

Anleger sollten sich bewusst sein, dass Nachrangdarlehen ein hohes Risiko bergen und für sicherheitsorientierte Investoren oder als Altersvorsorge ungeeignet sind. Eine anleger- und anlagegerechte Beratung ist unerlässlich. Fehlt diese, können Betroffene Schadensersatzansprüche geltend machen und die Rückabwicklung der Anlage verlangen. Wichtige Informationen wie das Totalverlustrisiko oder die mangelnde Eignung zur Altersvorsorge müssen offengelegt werden. Auch das Verschweigen von Provisionen kann zu einer Haftung des Finanzvertriebs führen.

 

Privatanleger fragen sich nun, wie sie ihr eingesetztes Kapital zurückerhalten können.

 

Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter

Geschädigte können ihre Forderung gegen die insolvente Gesellschaft zur Insolvenztabelle anmelden. Die Forderungen sollten innerhalb eines Monats zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Problematisch könnte jedoch die Nachrangklausel sein, wonach ihre Forderung in der Regel nur nachrangig zu allen anderen Gläubigern bedient wird, § 39 InsO.

Es wäre zu prüfen, ob die Klausel den höchstrichterlichen Maßstäben standhält. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre die Nachrangigkeit nicht wirksam vereinbart, sodass Sie einen Anspruch auf eine Forderungsanmeldung nach § 38 InsO hätten. Eine Anmeldung beim Insolvenzverwalter kann auch ohne anwaltliche Unterstützung erfolgen. Nehmen Sie direkt Kontakt mit dem Insolvenzverwalter auf.

Um ihre Ansprüche bestmöglich anzumelden, insbesondere, wenn die Nachrangklausel unwirksam ist, ist es ratsam, sich rechtlich unterstützen zu lassen. Ausgehend vom Streitwert der anzumeldenden Forderung entsteht eine 0,5 Gebühr, zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer.

Falls Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir kostenlos die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.

Ansprüche gegen Vermittler oder Anlageberater wegen Falschberatung

Anleger können Schadensersatzansprüche gegen Anlagevermittler wegen Falschberatung geltend machen. Aber wann liegt eine Falschberatung vor?

Im Interesse des Verbraucherschutzes sehen Gesetzgeber und Rechtsprechung weitreichende Aufklärungs-, Informations- und Beratungspflichten vor. Einige Gerichte ziehen auch die Finanzvermittlerverordnung (FinVermV) heran. Wenn diese Pflichten nicht eingehalten werden, kann es zu einer Falschberatung kommen, wodurch Ihnen Schadensersatzansprüche gegen den Anlageberater oder -vermittler entstehen.

Der Anlageberater muss sowohl anlegergerecht (bezogen auf die subjektiven Interessen des Anlegers) als auch anlagegerecht (bezogen auf das Anlageobjekt) beraten. Die anlegergerechte Beratung hat sich auf die persönlichen Verhältnisse des konkreten Kunden zu richten, insbesondere auf dessen Wissen, Erfahrungen und Risikobereitschaft. Die anlagegerechte Beratung muss sich auf die Eigenschaften und Risiken des Anlageprodukts beziehen, die für den Kunden von wesentlicher Bedeutung sind.

Was können Sie als Schadensersatz fordern?

Als Schadensersatz erhalten Sie zum einen Ihre Einlagesumme nebst Agio, Kontoführungsgebühren und weiteren Kosten zurück. Zudem haben Sie Anspruch auf entgangene Anlagezinsen (§ 252 BGB), da Sie Ihr Geld auch in eine andere Kapitalanlage gewinnbringend hätten anlegen können. Hierfür sind Sie allerdings beweispflichtig.

Verjährung

Beachten Sie die Verjährung, die spätestens mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt. Denn spätestens zu diesem Zeitpunkt hatten Sie Kenntnis von einem Schaden und dem Schädiger (§§ 195, 199 BGB). Die Verjährung beträgt drei Jahre und beginnt zum Ende des Jahres. Die absolute Höchstfrist für Schadensersatzansprüche beträgt jedoch 10 Jahre ab Vertragsschluss.

Diese Verjährungszeit gilt auch für Schadensersatzansprüche gegen Vermittler.

Wir vertreten die rechtlichen Interessen von Privatanlegern bundesweit. In komplexen Rechtsstreitigkeiten ist es ratsam, sich an einen Spezialisten zu wenden. Rechtsanwältin Handan Kes, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, setzt sich bundesweit für die Interessen von Privatanlegern ein.

Für eine Erstberatungspauschale gemäß § 34 RVG, die in vollem Umfang auf eine spätere Beauftragung angerechnet wird, überprüfen wir Ihre Verträge und geben Ihnen konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Zusätzlich erläutern wir Ihnen transparent alle anfallenden Kosten im Rahmen einer rechtlichen Verfolgung. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, erstellen wir kostenfrei eine Deckungsanfrage.

Sie haben Fragen? Nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder rufen Sie unser Servicetelefon unter 0651 56 123 941 an.

Kontakt

Rechtsanwältin Handan Kes
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
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