Vermittlerhaftung Anwalt

Nuri GmbH – Sparpläne nicht einlagengesichert

Sicher ist sicher etwas anderes: Das Berliner Unternehmen Nuri GmbH hat u.a. sogenannte Ertragskonten für den An- und Verkauf von Kryprowährungen angeboten. Vorteil für den Kunden: Er muss sich nicht selbst in die komplexe Thematik digitaler Währungen einarbeiten und kann sein Konto mit realer Währung bedienen – also einzahlen und abheben in Euro. Allerdings: Mit dem Abheben ist das so eine Sache. Derzeit sind rund 500.000 Kunden des Berliner Fintecs von der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens und seines Partners Celsius betroffen. Für die sogenannten Ertragskonten war eine Rendite in Höhe von 3 % versprochen worden. Derzeit ist das Geld in den USA eingefroren, Einlagensicherung besteht nicht.

Nachhaltige Geldanlagen – Vorsicht vor Greenwashing

Nachhaltige Geldanlagen – Vorsicht vor Greenwashing

Bekanntlich ist nicht alles Gold, was glänzt. Ebenso wenig ist alles grün, was einen nachhaltigen Anstrich verpasst bekommen hat. Daher sollte bei sog. grünen Kapitalanlagen genau hingeschaut werden, denn sie halten oft nicht was sie versprechen und werden beispielsweise klimafreundlicher dargestellt als sie tatsächlich sind. Die Rede ist vom sog. Greenwashing.

Die Timberfarm Gruppe und ihre riskanten Investments – Handlungsempfehlung für Privatanleger

Zu dem Prospekt der Panarubber 19 wird kritisiert, dass etwa der Markt und die Wettbewerbssituation in Panama nicht ausführlich dargestellt werden. Für eine umfassende Information von Anlageinteressenten hätte man regional die Vergangenheitspreise der letzten Jahre für Naturkautschuk und Kautschukholz angeben müssen. Zudem hätte man darauf hinweisen müssen, dass auch zur Timberfarm S.A., welche ihren Sitz in Panama hat, eine Konkurrenzsituation besteht. Da es derzeit keinen Markt in Panama für Kautschukholz gebe, rate man zur „äußersten Vorsicht“.

Gerichtlicher Vergleich bei Onlinebanking-Betrug

Nach § 675u BGB haftet der Zahlungsdienstleister für nicht autorisierte Zahlungen. Denn Dreh- und Angelpunkt des Zahlungsverkehrsrechts ist § 675j BGB, der die Autorisierung des Zahlungsvorgangs regelt.
Gemäß § 675j Abs. 1 Satz 1 BGB ist ein Zahlungsvorgang gegenüber dem Zahler nur wirksam, wenn dieser ihn autorisiert hat.

Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft / 4. CTI – Außerordentliche Kündigung

Das Landgericht Trier bestätigt in einem von Frau Rechtsanwältin Handan Kes, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, geführten Gerichtsverfahren gegen die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft die außerordentliche Kündigung der Genussrechtsbeteiligung. Was war geschehen? Einer Familie aus Trier wurden im Jahr 2009 mehrere Genussscheinbeteiligungen der Thomas Lloyd Private Wealth AG als „sichere Altersvorsorge“ angeboten. Der Vermittler pries die …

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BGH entscheidet über die Haftung eines Anlagevermittlers auch für spätere Anlageentscheidungen

Danach ist der Schutzzweck einer Auskunfts- oder Beratungspflicht, entgegen dem vom
BerGer. aufgestellten abstrakten Rechtssatz, nicht stets auf den ersten Erwerb einer Anlage
nach dem Gespräch, in dem die Empfehlung ausgesprochen worden ist, begrenzt.
Vielmehr ist der Schutzzweck anhand des konkreten Vertrags im Wege der Auslegung (vgl. Rabel,
452 f.; Lange JZ 1976, 198 [202]) im Einzelfall zu ermitteln.

Thomas Lloyd CTI 5 D, CTI 9 D, CTI Vario, CTI 20, CTI Vario D – Stiftung Warentest warnt!

Thomas Lloyd CTI 5 D, CTI 9 D, CTI Vario, CTI 20, CTI Vario D – Stiftung Warentest warnt!

Die Stiftung Warentest warnt seit vielen Jahren vor einige Anlagen der Thomas Lloyd Gruppe.
Die 2003 gegründete ThomasLloyd-Gruppe mit Hauptsitzen in London und in Zürich bietet unter anderem geschlossene Fonds, Alternative Investmentfonds und Direktbeteiligungen an. Diese sind meist im sog. grauen Kapitalmarkt verankert

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