Insolvenzverfahren über die Element Invest Verwaltungs GmbH

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Durch Entscheidung des Amtsgerichts Heilbronn vom 30.11.2023 (40 IN 1036/23) wurde für die Element Invest Management GmbH ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Element Invest Management GmbH war auf die Beteiligung an Unternehmen spezialisiert, deren Geschäftsfeld die direkte oder indirekte Umsetzung von Investitionen, insbesondere im Bereich erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Forst- und Agrarwirtschaft, Rohstoffe, Immobilien, Mobilien und Finanzprodukte war. Unter Beteiligung im Sinne des vorherigen Satzes fielen auch Genussrechte, stille Beteiligungen sowie nicht notwendigerweise rückzahlbare Namensschuldverschreibungen, Nachrangdarlehen und partiarische Darlehen.

Die Element Invest Management GmbH gab verschiedene Namensschuldverschreibungen heraus, darunter die “Element Invest NSV”, die nach Abzug der Investitionskosten in die prospektierten Investitionsobjekte platziert werden sollte. Von Anfang an handelte es sich dabei um einen sogenannten Blind Pool. Weder vor noch nach der Zeichnung der Namensschuldverschreibungen informierten die Inhaber, darüber, in welche konkreten Projekte das Geld geflossen ist, wie es um die Investitionen steht, ob Gewinne oder Verluste erwirtschaftet wurden und welche unvorhergesehenen Risiken möglicherweise aufgetreten sind. Das ausschließlich familiengeführte Investment war von Anfang an nicht transparent.

Das Unternehmen war bereits seit 2017 bilanziell mit € 870.206,42 überschuldet und zum 31.12.2021 mit EUR 7.940.432,00 überschuldet. Seitdem wurden keine weiteren Jahresbilanzen veröffentlicht.

Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 09.01.2024 (10 IN 1037/23) wurde auch für die Element Invest Verwaltungs GmbH ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Die Element Invest Verwaltungs GmbH war auf die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung, Geschäftsführung und Vertretung bei Handelsgesellschaften spezialisiert.

Die Element Invest Verwaltungs GmbH und die Element Invest Management GmbH waren bedeutend an zahlreichen Personengesellschaften beteiligt. Diese Gesellschaften waren in Form von GmbH & Co. KG organisiert, darunter ABC Portfolio, AMA Multi Asset, BIV Portfolio, BVP Portfolio, Dreikuze Immobilien, Dreikuze Portfolio, EHV Beteiligungsgesellschaft, Element Invest GbR, IPS Investment, IE Immobilien III. Projektentwicklung, IAM Portfolio, IPS Investment, Immosolid, JC Indian Sandalwood 6, GMA Multi Asset, KIP Portfolio, Momentum Capital, Sandalwood Asset, Sandalwood Verwaltungs GmbH, Sandelholz ISW 1st, Sandelholz ISW 2nd, Sardinien Wind E.I.V, SI Solidus Immobilien, Vinicda GmbH, VG Verwaltungs GmbH, VAP Portfolio, VVP Portfolio.

Da sowohl die Komplementärin als auch die Element Invest Management GmbH insolvent sind, ist anzunehmen, dass die Anleger einen Totalverlust erlitten haben. Aufgrund der Unternehmensstruktur besteht der Verdacht eines Schneeballsystems/Ponzi-Schemas, was auf Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB hinweisen könnte.

Rechtliche Optionen für Anleger:

Wenn Sie Ihre Kapitalanlage rückabwickeln möchten, beispielsweise aufgrund falscher Beratung, ist es ratsam, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Es können sowohl Ansprüche gegen die Anlagevermittler als auch gegen den Emittenten geltend gemacht werden.

Anlagevermittler benötigen eine Vermittlerlizenz von der IHK oder BaFin, wobei eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden muss. Eine solche Versicherung könnte im Falle einer Insolvenz des Vermittlers einspringen, was Ihnen ermöglicht, rechtliche Schritte einzuleiten.

Selbst wenn diese Beratungsgesellschaften insolvent werden sollten, ist die Haftpflichtversicherung weiterhin verpflichtet einzutreten. Daher empfiehlt es sich, die Beteiligung zeitnah zu kündigen, auch gestützt auf eine mögliche Falschberatung. Darüber hinaus können wir Ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden und die Korrespondenz mit dem Insolvenzverwalter übernehmen, um zumindest eine Quote zurückerhalten zu können.

Unser Angebot für Sie:

Für eine Erstberatungspauschale von 226,10 Euro (inkl. MwSt.), die vollständig auf eine spätere Tätigkeit angerechnet wird, prüfen wir Ihre Verträge und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen für die weitere Vorgehensweise. Wir erläutern Ihnen auch alle Kosten, die im Rahmen einer Rechtsverfolgung entstehen können. Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung stellen wir kostenlos eine Deckungsanfrage.

Es könnte ratsam sein, eine Strafanzeige zu erstatten, wobei wir Ihnen bei Bedarf zu einer geringen Gebühr behilflich sein können. In komplexen Rechtsstreitigkeiten ist es empfehlenswert, sich an einen Spezialisten zu wenden.

Frau Rechtsanwältin Handan Kes ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertritt die Interessen von Privatanlegern bundesweit. Sie finden uns auch auf www.anwalt.de


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