Zinsklausel in Prämiensparvertrag: Das Urteil des Landgerichts Trier
In einem Gerichtsverfahren, das von Frau Rechtsanwältin Kes gegen die Sparkasse Trier geführt wurde, hat das Landgericht Trier die Zinsklausel in einem sogenannten Prämiensparvertrag nachberechnen lassen. Die Parameter für die Berechnung von variablen Zinsen sind bundesweit noch nicht einheitlich geklärt. Das oberste Zivilgericht, der Bundesgerichtshof, hatte in der Vergangenheit einige Parameter vorgegeben, aber den „richtigen“ Referenzzins nicht benannt.
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