Rechtsklarheit: Genussrechte können nicht in Aktien umgewandelt werden!
Anleger zeichneten seit 2007 Genussrechte bei der in Österreich ansässigen ThomasLLoyd Investments AG. Diese wurde später auf die ThomasLLoyd Investments GmbH und schließlich auf die CT Infrastructure Holding Ltd., eine Gesellschaft im Vereinigten Königreich, verschmolzen. Klagende Anleger kündigten die Genussrechtsbeteiligung außerordentlich und forderten die Rückzahlung der Einlage.
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