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Insolvenzverfahren der Preos Global Office Real Estate & Technology AG

Die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG, eine Immobilien- und Technologiegesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, hat kürzlich per Ad-Hoc-Mitteilung angezeigt, dass bald Insolvenz angemeldet wird. Hintergrund ist, dass die Gerichte in Frankfurt am Main einem Aufschub der Zinszahlungs- und Rückzahlungsverpflichtung aus den ausgegebenen Anleihen nicht stattgegeben haben. Das Unternehmen ist schlichtweg nicht in der Lage, den Investoren ihr Kapital zurückzuzahlen.

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Professionelle Unterstützung bei rechtswidrigen Darlehensverträgen

Die Consors Bank steht zunehmend in der Kritik, weil sie vermehrt hohe Zinsen von ihren Kunden fordert. Als erfahrener Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht unterstütze ich Verbraucher dabei, sich gegen diese sittenwidrigen Darlehensverträge zu wehren und ihre Rechte durchzusetzen. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Darlehensverträge rückabwickeln können.

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BGH-Urteil schützt Sparer vor vorzeitiger Kündigung ihres Prämiensparvertrags

Dieses Urteil stärkt die Rechte von Sparern, indem es die Kündigungsbedingungen für Prämiensparverträge klar definiert. Verbraucher können sich darauf berufen, dass ein solcher Vertrag nicht einseitig von der Bank gekündigt werden kann, solange die vertraglich vereinbarten Prämienziele nicht erreicht sind.

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Widerruf von stiller Beteiligung und Kommanditbeteiligung: Informationen für Privatanleger

Widerruf von stiller Beteiligung und Kommanditbeteiligung: Informationen für Privatanleger   Einführung Viele Privatanleger investieren in gesellschaftsrechtliche Beteiligungen, oft verlockt durch hohe Renditeversprechen. Vermittler verschweigen jedoch häufig potenzielle Verluste während der Laufzeit und die schwerwiegenden Folgen einer Nachrangklausel im Falle einer Insolvenz. Das kann dazu führen, dass das investierte Kapital durch jährliche Verluste aufgezehrt wird oder

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Rechtsklarheit: Genussrechte können nicht in Aktien umgewandelt werden!

Anleger zeichneten seit 2007 Genussrechte bei der in Österreich ansässigen ThomasLLoyd Investments AG. Diese wurde später auf die ThomasLLoyd Investments GmbH und schließlich auf die CT Infrastructure Holding Ltd., eine Gesellschaft im Vereinigten Königreich, verschmolzen. Klagende Anleger kündigten die Genussrechtsbeteiligung außerordentlich und forderten die Rückzahlung der Einlage.

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