BGH: Einfrieren von Wertpapieren ist Eigentumsverletzung
In einem vielbeachteten Urteil (Az. XI ZR 59/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) im März 2025 über die Rechte von Depotinhabern gegenüber einer Wertpapiersammelbank entschieden. Konkret ging es um den Fall einer iranischen Bank, deren Wertpapiere durch die deutsche Zentralverwahrerin eingefroren wurden – und um die Frage, ob dies eine Eigentumsverletzung darstellt. Für Anleger*innen ist dieses Urteil wegweisend: Es stärkt ihre Rechte im Umgang mit Wertpapierdepots und setzt klare Grenzen bei der Berufung auf ausländische Sanktionen.
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