DEGAG-Genussscheine: Verjährung droht – Jetzt verjährungshemmende Klage bis 31.12.2025 einreichen
Anleger von DEGAG-Genussscheinen aufgepasst: Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung drohen zu verjähren. Verjährungshemmende Klage bis 31.12.2025 erforderlich.

