BGH-Urteil schützt Sparer vor vorzeitiger Kündigung ihres Prämiensparvertrags
Dieses Urteil stärkt die Rechte von Sparern, indem es die Kündigungsbedingungen für Prämiensparverträge klar definiert. Verbraucher können sich darauf berufen, dass ein solcher Vertrag nicht einseitig von der Bank gekündigt werden kann, solange die vertraglich vereinbarten Prämienziele nicht erreicht sind.
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