Widerruf Immobiliardarlehensvertrag? Welche Möglichkeiten gibt es?

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Wann kann ich einen Immobiliardarlehensvertrag widerrufen?

Der Widerruf eines Immobiliardarlehensvertrags ist in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist möglich. Gemäß dem deutschen Gesetz über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen (§ 495 BGB) haben Verbraucher das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Darlehensvertrags ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Diese Frist beginnt in der Regel, sobald der Darlehensnehmer den Vertrag unterzeichnet hat und alle erforderlichen Unterlagen erhalten hat.

Es ist wichtig zu beachten, dass es einige Ausnahmen und Sonderregelungen geben kann, die den Widerruf einschränken oder erweitern können. Zum Beispiel kann die Frist verlängert werden, wenn der Darlehensgeber den Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert hat. Es ist daher ratsam, die genauen Bedingungen und Fristen in Ihrem spezifischen Vertrag zu überprüfen und bei Bedarf rechtlichen Rat einzuholen.

Darüber hinaus gelten für Immobiliardarlehensverträge, die vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, möglicherweise andere Regelungen, da hier das damalige Recht Anwendung findet.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Widerruf eines Immobiliardarlehensvertrags finanzielle Konsequenzen haben kann. Wenn der Vertrag widerrufen wird, müssen die erhaltenen Beträge einschließlich der gezahlten Zinsen zurückgezahlt werden. In einigen Fällen kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Es ist daher ratsam, sich vor einem Widerruf über die finanziellen Auswirkungen zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur als allgemeine Richtlinien dienen. Im Falle eines konkreten Falls empfehle ich Ihnen, sich an einen Anwalt oder eine andere qualifizierte Fachkraft zu wenden, um eine rechtliche Beratung zu erhalten.


Bei komplexen Rechtsstreitigkeiten ist es ratsam, sich an einen Spezialisten zu wenden, um fachkundige Unterstützung zu erhalten.

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