Welche Rechte haben Sie gegen Wirtschaftsprüfer?

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Die Aufgabe eines Wirtschaftsprüfers besteht darin, die finanziellen Unterlagen eines Unternehmens zu prüfen und zu bewerten, um die Richtigkeit und Zuverlässigkeit der finanziellen Informationen sicherzustellen. Hier sind einige der Hauptaufgaben eines Wirtschaftsprüfers:

  1. Prüfung von Jahresabschlüssen: Ein Wirtschaftsprüfer prüft den Jahresabschluss eines Unternehmens, um sicherzustellen, dass er den geltenden Rechnungslegungsstandards entspricht und ein getreues Bild der finanziellen Lage des Unternehmens vermittelt. Dies umfasst die Überprüfung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang.
  2. Überprüfung interner Kontrollsysteme: Wirtschaftsprüfer bewerten die internen Kontrollsysteme eines Unternehmens, um sicherzustellen, dass angemessene Kontrollen vorhanden sind, um finanzielle Risiken zu minimieren, Betrug zu verhindern und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zu gewährleisten.
  3. Prüfung von Compliance und Risikomanagement: Wirtschaftsprüfer überprüfen, ob ein Unternehmen alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Compliance-Standards einhält. Sie bewerten auch das Risikomanagement des Unternehmens und prüfen, ob angemessene Maßnahmen zur Risikominderung ergriffen wurden.
  4. Berichterstattung und Empfehlungen: Nach Abschluss der Prüfung erstellt der Wirtschaftsprüfer einen Prüfungsbericht, der die Ergebnisse und Feststellungen zusammenfasst. Darin können auch Empfehlungen für Verbesserungen oder Korrekturen enthalten sein.

In Bezug auf die Rechte von Privatanlegern gibt es verschiedene Aspekte, die berücksichtigt werden müssen:

  • Privatanleger haben das Recht auf umfassende und verständliche Informationen über Anlageprodukte, Risiken und potenzielle Renditen.
  • Sie haben das Recht auf eine ehrliche und transparente Beratung von Finanzdienstleistern.
  • Darüber hinaus gibt es rechtliche Rahmenbedingungen und Regulierungen, die den Schutz von Privatanlegern gewährleisten sollen, wie beispielsweise Prospektpflichten, Anlegerschutzgesetze und Finanzmarktaufsichtsbehörden.

In diesem Zusammenhang kommt es oft zu der Frage, ob sich Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder auf die Richtigkeit der Testate der Wirtschaftsprüfer, die die Jahresabschlüsse nicht beanstanden, verlassen dürfen.

Der BGH hat hierzu einige interessante Urteile veröffentlicht:

BGH, Urteil vom 05.05.2022, Az.: III ZR 131/20

BGH, Urteil vom 09.02.2022, Az.: III ZR 117/20

 

 


Rechtsanwältin Handan Kes

-Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht-

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