Anleger setzt Rückabwicklung von Holz-Investment durch: Urteil gegen Life Forestry
Verfasst von Rechtsanwältin Handan Kes, Trier Ein deutscher Privatanleger hat vor dem Landgericht Frankfurt am Main erfolgreich die Rückabwicklung eines sogenannten Teakinvestments durchgesetzt. Die Life Forestry Switzerland AG wurde zur Zahlung von 19.999,99?Euro zuzüglich Zinsen und zur Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten verurteilt. Der zugrunde liegende Vertrag über den Kauf von 600 Teakbäumen in Costa Rica […]
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