Das Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) – Neue Spielregeln für Wertpapierdienstleister seit 2020
Einordnung und Anlass des Gesetzes
Mit dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) hat der deutsche Gesetzgeber zum Jahr 2020/2021 eine tiefgreifende Neuordnung der aufsichtsrechtlichen Behandlung von Wertpapierdienstleistern vorgenommen. Ziel war es, ein eigenständiges und passgenaues Aufsichtsregime für Wertpapierinstitute zu schaffen, das sich klar vom klassischen Bankenaufsichtsrecht löst.
Bis dahin wurden Wertpapierdienstleister – also insbesondere Anlageberater, Anlagevermittler, Portfolioverwalter und Platzierungshelfer – weitgehend nach den Regelungen des Kreditwesengesetzes (KWG) beaufsichtigt. Dieses Regelwerk war jedoch primär auf Kreditinstitute zugeschnitten und damit für viele Wertpapierfirmen strukturell überdimensioniert.
Sinn und Zweck des WpIG
Der zentrale Zweck des WpIG besteht darin,
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aufsichtsrechtliche Proportionalität herzustellen,
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kleine und mittlere Wertpapierinstitute zu entlasten,
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gleichzeitig aber Anleger- und Marktintegrität auf hohem Niveau sicherzustellen.
Das Gesetz differenziert erstmals systematisch nach Größe, Geschäftsmodell und Risikopotenzial eines Wertpapierinstituts. Damit sollen Überregulierung vermieden und gleichzeitig systemrelevante Risiken besser adressiert werden.
Welche Regelungslücke sollte geschlossen werden?
Die wesentliche Lücke lag in der fehlenden Differenzierung des bisherigen Aufsichtsrechts:
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Ein unabhängiger Anlageberater mit wenigen Mitarbeitern unterlag faktisch denselben Grundstrukturen wie eine große Investmentbank.
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Kapitalanforderungen, Organisationspflichten und Governance-Vorgaben waren häufig nicht sachgerecht abgestimmt.
Das WpIG schließt diese Lücke durch ein eigenständiges Aufsichtsregime, das zwischen verschiedenen Klassen von Wertpapierinstituten unterscheidet und risikoadäquate Pflichten vorsieht.
Europäischer oder nationaler Rechtsakt?
Das WpIG ist ein deutsches Gesetz, beruht jedoch unmittelbar auf europarechtlichen Vorgaben. Es setzt insbesondere das europäische Investmentfirmenregime um, das aus zwei Kernregelwerken besteht:
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der Investment Firms Regulation (IFR)
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der Investment Firms Directive (IFD)
Diese Regelungen gehen auf Vorgaben der Europäische Union zurück und mussten von den Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt werden. Das WpIG stellt somit die deutsche Ausprägung eines harmonisierten europäischen Aufsichtsrahmens dar.
Aufbau und Systematik des WpIG
Das Gesetz ist klar strukturiert und gliedert sich im Wesentlichen in folgende Regelungskomplexe:
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Allgemeine Vorschriften
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Anwendungsbereich
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Begriffsbestimmungen
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Einordnung von Wertpapierinstituten
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Erlaubnis- und Anzeigepflichten
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Erlaubniserfordernisse
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Geschäftsleiteranforderungen
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Inhaber- und Beteiligungskontrolle
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Organisations- und Wohlverhaltenspflichten
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Compliance-Strukturen
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Risikomanagement
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Interessenkonflikte
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Vergütungssysteme
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Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen
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Klassifizierung nach Größenklassen
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Kapitalquoten
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Liquiditätspflichten
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Aufsicht, Maßnahmen und Sanktionen
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Eingriffsrechte der BaFin
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Bußgeldvorschriften
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Abwicklungs- und Untersagungsbefugnisse
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Diese Systematik erleichtert es, Beratungsschwerpunkte gezielt entlang der jeweiligen Geschäftsmodelle zu entwickeln.
Disclaimer
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.