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Stop-Loss-Order: Wann haftet die Bank bei hohen Verlusten? – Neues BGH-Urteil schafft Klarheit

Stop-Loss-Order nicht wirksam? Was Bankkunden jetzt wissen müssen

Viele Anleger und Kreditnehmer vertrauen auf sogenannte Stop-Loss-Orders, um sich gegen starke Verluste an den Finanzmärkten abzusichern. Doch oft erweisen sich diese Absicherungen in der Praxis als unzuverlässig, insbesondere bei extremen Kursbewegungen. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10.09.2024 (Az. XI ZR 165/22) zeigt: Banken müssen über diese Risiken offen aufklären – oder haften unter Umständen auf Schadensersatz.


Was ist eine Stop-Loss-Order – und wie funktioniert sie?

Eine Stop-Loss-Order ist eine Verkaufsanweisung, die automatisch ausgelöst wird, wenn ein bestimmter Kurs unterschritten wird. Ziel ist es, Verluste zu begrenzen. Doch bei sprunghaften Kursveränderungen – etwa nach politischen Entscheidungen oder Börsenkrisen – kann es passieren, dass der Verkauf nicht zum Stop-Kurs, sondern deutlich darunter erfolgt.

Diese sogenannte Slippage ist für viele Bankkunden nicht erkennbar – und führt regelmäßig zu hohen finanziellen Schäden.


Der Fall vor dem Bundesgerichtshof

Ein Kunde hatte bei einer deutschen Bank ein Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken aufgenommen. Zum Schutz vor Währungsverlusten wurde eine Stop-Loss-Order vereinbart. Am 15. Januar 2015 hob die Schweizer Nationalbank die Wechselkursbindung an den Euro auf. Der Kurs stürzte ab – die Stop-Loss-Order wurde ausgelöst, allerdings zu einem massiv schlechteren Kurs.

Der Kunde klagte wegen unzureichender Risikoaufklärung – mit Erfolg.


BGH: Banken müssen auf Risiko von Kursabweichungen hinweisen

Der BGH entschied, dass die Bank den Kunden darüber hätte informieren müssen, dass eine Stop-Loss-Order nicht garantiert, dass zum festgelegten Kurs verkauft wird. Gerade in Zeiten hoher Volatilität oder bei Marktpanik kann es zu Ausführungen weit unter dem Limitkurs kommen.

Die Bank hatte ihre Aufklärungspflicht verletzt, weil sie dieses zentrale Risiko nicht verständlich kommuniziert hatte.


Ihre Rechte als Verbraucher

Wenn Sie als Bankkunde auf eine Stop-Loss-Order vertraut haben – sei es bei einem Währungsdarlehen, Fonds oder sonstigen Wertpapieren – und dennoch hohe Verluste erlitten haben, kann das Urteil auch für Ihren Fall relevant sein.

Es gilt:
Keine Aufklärung über Slippage = Möglicher Anspruch auf Schadensersatz

Wurden Sie nicht ausreichend über die Risiken und Grenzen einer Stop-Loss-Order aufgeklärt, sollten Sie rechtlich prüfen lassen, ob Ihre Bank haftet.


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