Thomas Lloyd Private Wealth AG / 4. Cleantech Infrastrukturgesellschaft

 

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Viele Anleger haben im Jahr 2008/ 2009 eine Beteiligung als Genussrechtsinhaber bei der Thomas Lloyd Private Wealth AG abgeschlossen. Die Thomas Lloyd Private Wealth AG emittierte unter anderen das Produkt  „ThomasLloyd Absolute Return Managed Portfolio Growth 2009“.

In der Folgezeit wandelte sich die Thomas Lloyd Private Wealth AG zu der Thomas Lloyd Private Wealth GmbH um. Im Jahr 2016 verschmolzen die Thomas Lloyd Private Wealth GmbH und die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH und firmierten fortan unter dem Namen der 4. CTI.

Im Zuge der Verschmelzung wandelte die 4. CTI zudem die bis dato verbrieften Genussscheine in Genussrechte um.

Was sind die Charakteristika einer Genussrechtsbeteiligung?

Ein Emittent gibt Genussscheine bzw. Genussrechte aus, wenn er sich für eine bestimmte Anlagedauer Kapital verschaffen will. Es gibt unterschiedliche Ausgestaltungen von Genussrechten, wobei ihnen zwei Merkmale stets immanent sind:

1. Verlustbeteiligung

Genussrechtsinhaber nehmen am Verlust der Gesellschaft teil, und zwar mit ihrem ganzen Kapital. Die Verlustteilnahme kann auch zu einem Totalverlust führen.

2. Nachrang im Insolvenzfalle

Genussrechtsinhaber haften auch in der Insolvenz des Unternehmens, das bedeutet, sie erhalten nicht einmal eine Insolvenzquote. Vielmehr stehen sie im Nachrang zu allen anderen Gläubigern der Gesellschaft. Auch dies kann zu einem Totalverlust der Kapitalanlage führen.

Die Jahresbilanzen der Vierten Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH lassen seit dem Jahr 2016 nicht unerhebliche Verluste erkennen. Ein Totalverlust des Genussrechtskapitals ist nicht unwahrscheinlich.

Was also können Anleger tun?

Sofern Genussrechtsinhaber noch nicht die ordentliche Kündigung bis zum 31.12.2020 erklärt haben, sollten Sie dies unbedingt nachholen.

Außerdem könnte Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zustehen, so zum Beispiel, wenn Sie die Beteiligung aufgrund einer falschen Beratung abgeschlossen haben.

Ob Ihnen darüber hinaus Ansprüche gegen ihren Berater/ Vermittler zustehen, prüfen wir selbstverständlich auch für Sie.


Genussrechtsinhaber der Thomas Lloyd – Gruppe können sich umgehend an die Rechtsanwaltskanzlei Handan Kes wenden, welche sich ausschließlich auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert hat. Wir vertreten die Interessen von Anlegern bundesweit.