P&R Container Skandal

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1. Stand des Insolvenzverfahrens:

Mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 24. Juli 2018 wurde das Insolvenzverfahren über die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs- GmbH, P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs- GmbH, P&R Container Leasing GmbH sowie der P&R Transport-Container GmbH eröffnet.

In den Insolvenzverfahren der vier deutschen P&R-Containerverwaltungsgesellschaften sind die Vorbereitungen für die ersten Abschlagsverteilungen an die insgesamt rund 54.000 Gläubiger weitgehend abgeschlossen.

So konnten nun die Verteilungsverzeichnisse beim Insolvenzgericht niedergelegt werden.

Insgesamt sollen so 206,7 Millionen Euro ausgezahlt werden.

Die Auszahlungen an die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt sind, werden erfolgen, sobald die insolvenzrechtlichen Fristen abgelaufen sind und die Gläubigerausschüsse final die auszuzahlenden Quoten festgesetzt haben, also voraussichtlich im zweiten Quartal 2021.

Mit den zu erwartenden Abschlagszahlungen erhalten Anleger aber nicht das volle Kapital zurück. Das Insolvenzverfahren wird voraussichtlich noch bis zum Jahr 2022 andauern. Dann aber ist es für die Anleger zu spät, um die Differenzsumme als Schadensersatz von ihrer vermittelnden Bank zurückzufordern.

2. Verjährung der Schadensersatzansprüche:

Deswegen sollte jetzt gehandelt werden:

Schadensersatzansprüche verjähren drei Jahre ab Kenntniserlangung. Da die Insolvenz im Jahr 2018 eröffnet wurde, bedeutet das für die geschädigten Anleger, dass sie ihre Ansprüche nur noch bis zum 31.12.2021 geltend machen können, um die Verjährung zu hemmen.

3. Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Anlageberater/ Anlagevermittler:

Mittlerweile haben einige geschädigte Anleger den Weg zu den Gerichten gewagt und auch Recht bekommen. Die Gerichte stellen dabei auf eine Falschberatung ab, da die Anleger weder anlegergerecht noch anlagegerecht aufgeklärt worden sind. Eine anlegergerechte Beratung erfordert, dass das vermittelte Produkt auf ihre subjektiven Bedürfnisse zugeschnitten ist, insbesondere mit ihrer Bereitschaft, Risiken einzugehen, übereinstimmt. Eine anlagegerechte Beratung hingegen erfordert, dass Sie über das vermittelte Produkt vollständig und richtig aufgeklärt worden sind, insbesondere über das Anlagekonzept und deren wirtschaftliche Plausibilität.

Der Anlagevermittler bzw. der Anlageberater haftet dabei für einfache Fahrlässigkeit. Die Beratung muss also nicht vorsätzlich falsch erfolgt sein.

Unten genannte Gerichte haben eine solche Falschberatung bei den P&R Containerschiffen bereits bejaht:

• Mit Urteil vom 16.03.2021 hat das Landgericht Kleve (Az. 4 O 198/20) einem geschädigten Anleger die vollständige Rückabwicklung des Vertrags zugesprochen. Dabei musste der Anleger jedoch bereits vereinnahmte Mieteinnahmen in Abzug bringen.

• Mit Urteil vom 22.12.2020 hat das Landgericht Kleve (4 O 326/19) darüber hinaus entschieden, dass der geschädigte Anleger auch von Ansprüchen des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung der Mitteinnahmen bzw. Einzahlung der vollen Einlage freigestellt wird.

• Mit Urteil vom 27.11.2019 hat das Landgericht Stuttgart (Az. 21 O 302/19) ebenfalls Anlegern eine Rückabwicklung ihrer Kapitalanlage zugesprochen

• So auch das Landgericht Krefeld mit Urteil vom 04. Juni 2020 (Az. 3 O 88/19)

• Und viele weitere Gerichte bundesweit

Tipp:

Es muss nicht immer gleich auf ein Gerichtsverfahren hinauslaufen. Anlageberater und Anlagevermittler, vor allem Banken, sind solvente Schuldner, da sie eine Haftpflichtversicherung unterhalten, die fahrlässig verursachte Schäden in der Regel reguliert. Denkbar ist also auch ein Vergleichsabschluss mit der Haftpflichtversicherung des Vermittlers.

Damit noch rechtzeitig, d.h. vor Jahresende, derartige Vergleichsgespräche geführt werden können, sollten Sie nicht mehr lange zögern, ihren Anspruch geltend zu machen.

Gerne unterstützen wir Sie mit einer kostenlosen Ersteinschätzung ihres Falls!