OLG Frankfurt kippt Klausel über Liquiditäts- und Rückzahlungsvorbehalt in AGB
Das OLG Frankfurt hat pauschale Liquiditäts- und Bilanzverlustklauseln in Genussrechtsverträgen für unwirksam erklärt. Anleger können Rückzahlungsansprüche sofort geltend machen; Emittenten müssen ihre Vertragsmuster dringend transparenter und zeitlich begrenzt ausgestalten.
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