Luxemburgische SICAV, US-Fondsmanager – ein unterschätztes Risiko für Privatanleger?
Luxemburgische SICAV-Strukturen gelten bei Privatanlegern als seriös, reguliert und „europäisch sicher“. Umso seltener wird hinterfragt, wer den Fonds tatsächlich steuert. Kritisch wird es insbesondere dann, wenn die Fondsgesellschaft bzw. der Asset Manager ihren Sitz in den USA hat, während die SICAV formal in Luxemburg angesiedelt ist.
Rechtlich zulässig – praktisch problematisch
Zwar ist es nach europäischem Aufsichtsrecht zulässig, dass eine luxemburgische SICAV die Portfolioverwaltung an einen US-amerikanischen Fondsmanager delegiert. Voraussetzung ist regelmäßig, dass eine EU-Verwaltungsgesellschaft zwischengeschaltet bleibt und die luxemburgische Aufsicht (CSSF) die Struktur genehmigt.
Für Privatanleger bedeutet diese Konstruktion jedoch keine rechtliche Gleichwertigkeit, sondern häufig ein erhöhtes Risiko.
Wo liegen die konkreten Risiken?
1. Erschwerte Rechtsdurchsetzung
Kommt es zu Pflichtverletzungen, stellt sich schnell die Frage:
Wer haftet – die SICAV, die europäische Verwaltungsgesellschaft oder der US-Manager?
Ansprüche gegen US-Gesellschaften sind für europäische Privatanleger teuer, komplex und faktisch abschreckend.
2. Reduziertes Aufsichtsniveau
US-Asset-Manager unterliegen nicht denselben Anlegerschutzstandards wie europäische Kapitalverwaltungsgesellschaften. Die Durchgriffsmöglichkeiten europäischer Aufsichtsbehörden sind begrenzt.
3. Aufklärungs- und Prospekthaftungsrisiken
In der Praxis wird die US-Delegation im Prospekt oft verklausuliert oder verharmlosend dargestellt. Für Privatanleger ist jedoch wesentlich:
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dass Entscheidungsgewalt außerhalb der EU liegt
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dass Rechtsdurchsetzung faktisch erschwert ist
Fehlt diese Klarheit, liegt ein relevanter Aufklärungsmangel nahe.
4. Datenschutz und Compliance
Die Übertragung sensibler Fonds- und Anlagedaten in die USA kann zusätzliche DSGVO- und Compliance-Risiken begründen.
Fazit für Privatanleger
Eine Luxemburger SICAV mit US-Fondsmanager ist kein Automatismus für eine Fehlanlage, aber ein klarer Risikofaktor, der:
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transparent erklärt,
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rechtlich sauber strukturiert und
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im Vertrieb eindeutig offengelegt werden muss.
Wird die Anlage dennoch als „sicher“, „konservativ“ oder „rein europäisch reguliert“ beworben, entstehen erhebliche Haftungsansätze.