Überhöhte Zinsen und fehlerhafte Kreditwürdigkeitsprüfungen bei Banken geraten vermehrt in die Kritik.
Banken stehen unter wachsender Kritik aufgrund der Forderung nach überhöhten Zinsen von ihren Kunden. Als spezialisierter Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht unterstütze ich Verbraucher dabei, sich gegen diese rechtswidrigen Darlehensverträge zu verteidigen und ihre Rechte durchzusetzen. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Darlehensverträge rückgängig machen können.
Warum sind die Zinsen rechtswidrig gemäß § 138 BGB?
Zinsen gelten als rechtswidrig, wenn sie deutlich über dem Marktniveau liegen und den Verbraucher unangemessen benachteiligen. Oft werden solche Verträge unter Druck oder durch Täuschung abgeschlossen, was ihre Rechtswidrigkeit verstärkt. Der Gesetzgeber spricht in § 138 BGB von einem auffälligen Missverhältnis. Ein solches Missverhältnis liegt vor, wenn der vereinbarte Zinssatz den marktüblichen Effektivzins um mehr als 100 % relativ oder um 12 Prozentpunkte absolut übersteigt (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urteil vom 13.03.1990 – XI ZR 252/89, Rn. 17).
Fehlerhafte Kreditwürdigkeitsprüfung gemäß §§ 505a ff BGB?
Zusätzlich zu überhöhten Zinsforderungen vernachlässigen Banken oft die angemessene Prüfung der Kreditwürdigkeit ihrer Kunden. Eine unzureichende Kreditwürdigkeitsprüfung kann ebenfalls Grund für die Rückabwicklung eines Darlehensvertrags sein. Vor Abschluss eines Darlehensvertrags muss das Kreditinstitut als Darlehensgeber die Kreditwürdigkeit der Darlehensnehmer gründlich prüfen. Insbesondere bei Immobilien-Verbraucherdarlehensverträgen muss sichergestellt sein, dass die Darlehensnehmer in der Lage sind, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen (§ 505a Abs. 1 BGB).
Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung in der Rechtssache C-565/12 vom 27. März 2014 betont, dass die vorvertragliche Verpflichtung zur Kreditwürdigkeitsprüfung den Verbraucher vor Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit schützen soll. Dieser Schutz würde untergraben, wenn Kredite trotz erheblicher Zweifel an der Kreditwürdigkeit vergeben würden.
Ihre Rechte als Verbraucher:
- Vertragsprüfung: Lassen Sie Ihren Darlehensvertrag von einem spezialisierten Anwalt prüfen. Ich biete eine gründliche Prüfung Ihres Vertrags, um rechtswidrige Klauseln und Fehler bei der Kreditwürdigkeitsprüfung zu identifizieren.
- Widerrufsrecht nutzen: Viele Darlehensverträge enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Ein solcher Fehler kann dazu führen, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt, wodurch Sie auch Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen können.
- Rechtswidrigkeit und Rückabwicklung: Ich unterstütze Sie dabei, die Rechtswidrigkeit des Darlehensvertrags nachzuweisen. Bei überhöhten Zinsen oder einer fehlerhaften Kreditwürdigkeitsprüfung können Sie den Vertrag rückabwickeln und bereits gezahlte Zinsen zurückfordern. In einigen Fällen zahlen Sie lediglich den marktüblichen Zinssatz, der unter dem vereinbarten Satz liegt. Mehrere Gerichte haben bereits die Anwendung der MFI-Zinsstatistik ohne weitere Abzinsungen bestätigt, siehe z.B. Landgericht Saarbrücken, Az.: 1 O 79/20; Landgericht Erfurt, Az.: 9 O 101/23; Landgericht Hamburg, Az.: 325 O 110/22.
Das Landgericht Hamburg, Az.: 325 O 110/22, hat kürzlich über Verträge der Consors Bank/von Essen Bank entschieden und festgestellt, dass der Consors Bank in diesem Einzelfall eine „subjektive Verwerflichkeit“ vorzuwerfen ist gemäß § 138 Abs. 1 BGB: “Liegt der objektive Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB vor, so besteht bei einem Verbraucherdarlehensvertrag eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen des subjektiven Tatbestandes.”
Wie ich Ihnen helfen kann:
- Individuelle Beratung: Jeder Fall ist einzigartig. Ich biete Ihnen eine persönliche Beratung und entwickle eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Fall.
- Vertragsanalyse: Detaillierte Prüfung Ihres Darlehensvertrags auf rechtswidrige Zinsen und fehlerhafte Kreditwürdigkeitsprüfung. Auf Wunsch kann ein Sachverständigengutachten eines Kreditsachverständigen eingeholt werden, um die Rechtswidrigkeit festzustellen.
- Rechtliche Vertretung: Ich vertrete Ihre Interessen gegenüber Ihrer Bank und setze Ihre Ansprüche durch, gegebenenfalls auch vor Gericht.
- Außergerichtliche Einigung: Oft kann eine außergerichtliche Lösung schnell und kostengünstig sein. Ich verhandle für Sie mit der Bank, um eine optimale Lösung zu erreichen.
Handeln Sie jetzt!
Wenn Sie von Ihrer Bank überhöhte Zinsen zurückfordern möchten oder eine fehlerhafte Kreditwürdigkeitsprüfung vermuten, zögern Sie nicht, sich rechtlichen Beistand zu holen. Ihre Verbraucherrechte stehen im Mittelpunkt, und ich setze mich dafür ein, dass Sie nicht benachteiligt werden. Holen auch Sie sich eine spezialisierte Beratung zur Rückabwicklung von Darlehensverträgen!
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Nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder rufen Sie einfach unser Servicetelefon unter 0651 56 123 941 an.