Vorläufiges Insolvenzverfahren der Vierte Cleantech: Was bedeutet das vorläufige Insolvenzverfahren für Anleger?

Vorläufiges Insolvenzverfahren bei der Vierten Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH: Was bedeutet das für Anleger, laufende Klagen, rechtskräftige Urteile und bereits vollstreckte Beträge? Hinweise zur Insolvenzanfechtung und anwaltlichen Vertretung.

Viele betroffene Anleger sind verunsichert:

Was passiert jetzt mit meiner Klage?
Was ist mit meinem Urteil?
Muss ich Geld zurückzahlen, das ich bereits vollstreckt habe?

Die wichtigste Nachricht zuerst:

Ein vorläufiges Insolvenzverfahren bedeutet noch nicht automatisch, dass alles verloren ist. Es ist zunächst eine Phase, in der das Gericht die wirtschaftliche Lage prüft und Sicherungsmaßnahmen trifft.

Gerade jetzt ist es wichtig, die eigene Situation richtig einzuordnen.

 

Besonders wichtig: Haben Sie schon Geld erhalten?

Wenn Sie bereits im Rahmen einer Zwangsvollstreckung oder Arrestvollstreckung Geld erhalten haben, kommt es auf Details an.

Denn: Ein Insolvenzverwalter kann später prüfen, ob eine Zahlung zurückverlangt werden kann. Aber:

  • Nicht jede Zahlung ist anfechtbar
  • Nicht jede Vollstreckung führt zur Rückzahlung
  • Nicht jede Zahlung von einem Konzernkonto ist der Schuldnerin zuzurechnen

Das heißt: Bitte nicht vorschnell reagieren oder zahlen, sondern zuerst rechtlich prüfen lassen.

Fall 1: Sie haben bereits ein rechtskräftiges Urteil

Dann haben Sie grundsätzlich eine gute Ausgangslage, weil Ihr Anspruch bereits gerichtlich festgestellt wurde.

Trotzdem gilt:
Ein Insolvenzverwalter kann unter Umständen auch bei titulierten Ansprüchen prüfen, ob die konkrete Zahlung insolvenzrechtlich relevant ist.

Für Ihre Verteidigung ist dann besonders wichtig:

  • Wann wurde gezahlt?
  • Von welchem Konto wurde gezahlt?
  • Wurde aus dem Vermögen der Schuldnerin gezahlt oder von einer Holding/Schwestergesellschaft?
  • War die Zahlung Ergebnis einer zulässigen Vollstreckung?
  • Welcher Anspruch war genau tituliert (z. B. Rückabwicklung / Schadensersatz / Auszahlungsanspruch)?
Fall 2: Ihr Gerichtsverfahren läuft noch

Wenn Ihr Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, kann das Insolvenzgeschehen den weiteren Ablauf beeinflussen.

Je nach Zeitpunkt und Verfahrensstand kann es erforderlich werden, Ansprüche später im Insolvenzverfahren anzumelden. Gleichzeitig kann es sinnvoll sein, das laufende Verfahren strategisch weiterzuführen oder anzupassen.

Hier kommt es auf eine frühzeitige Einordnung an – insbesondere dann, wenn bereits Arrest oder Vollstreckungsmaßnahmen laufen.

Besonderheit: Genussrechte und fehlerhafte Umwandlung

In vielen Fällen spielt die Frage eine Rolle, ob die Umwandlung von Genussscheinen in Genussrechte rechtlich wirksam war.

Wenn die Umwandlung fehlerhaft war, kann das bedeuten, dass ein Ausscheiden bzw. eine Auszahlung rechtmäßig war und nicht einfach als freiwillige „Begünstigung“ behandelt werden darf.

Das kann im Streit mit einem Insolvenzverwalter ein zentraler Punkt sein.

 

Warum die Konzernstruktur wichtig ist (Holding / Schwestergesellschaft)

Bei der Vierten Cleantech ist die Struktur als Beteiligungs-/Konzernvehikel besonders relevant. In der Praxis stellt sich häufig die Frage, ob erhaltene Zahlungen tatsächlich aus dem Vermögen der Insolvenzschuldnerin stammen oder ob von einem Drittkonto gezahlt wurde.

Das ist juristisch entscheidend für die Frage, ob überhaupt eine Gläubigerbenachteiligung vorliegt.

Kurz gesagt:
Konzernzahlung ist nicht automatisch gleich anfechtbare Schuldnerzahlung.

 

Wir vertreten Anleger im Insolvenzverfahren und bei Rückforderungsforderungen

Wenn Sie betroffen sind, unterstützen wir Sie insbesondere bei:

  • Prüfung Ihres Urteils und Ihrer Vollstreckungsunterlagen
  • Bewertung bereits erhaltener Zahlungen
  • Abwehr von Rückforderungsschreiben / Insolvenzanfechtung
  • Prüfung von Zahlungen über Holding- oder Schwestergesellschaften
  • Begleitung laufender Gerichtsverfahren
  • Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
Unser Ziel

Wir klären schnell und strukturiert:

  1. Wie ist Ihre aktuelle Position?
  2. Welche Risiken bestehen wirklich?
  3. Welche Schritte sollten Sie jetzt unternehmen?
Welche Kosten können für anwaltliche Vertretung entstehen?

Die Kosten richten sich nach dem Umfang und der Höhe Ihres Falls. Maßgeblich sind insbesondere:

  • Höhe Ihrer Forderung / des erhaltenen Betrags
  • Anzahl der zu prüfenden Unterlagen (Urteil, Vollstreckung, Kontoauszüge, Schreiben des Insolvenzverwalters)
  • außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung
  • Abrechnung erfolgt immer nach RVG
Mögliche Kostenbestandteile
  • Erstprüfung
  • Außergerichtliche Vertretung (z. B. Antwort auf Anfechtungsschreiben)
  • Gerichtliche Vertretung (falls über die Rückforderung gestritten wird)
  • laufende Begleitung im Insolvenzverfahren (z. B. Forderungsanmeldung / Kommunikation mit Verwalter)

Wir besprechen die Kosten transparent vor Beauftragung und erstellen auf Wunsch eine individuelle Einschätzung nach Sichtung der Unterlagen.

Was Sie jetzt tun sollten:

Bitte senden Sie für eine erste Prüfung möglichst vollständig:

  • Urteil / Beschlüsse
  • Klageschrift oder Schriftsatzstand (wenn Verfahren läuft)
  • Vollstreckungsunterlagen (z. B. Arrest, Pfändung, Zustellungen)
  • Kontoauszug mit Zahlungseingang
  • Schreiben des Insolvenzverwalters / vorläufigen Insolvenzverwalters
  • Vertragsunterlagen zu Genussrechten / Umwandlung
Kontakt 

Sie haben bereits vollstreckt oder ein Schreiben des Insolvenzverwalters erhalten?

Lassen Sie Ihren Fall jetzt prüfen, bevor Sie reagieren.
Gerade bei titulierten Ansprüchen und bereits erfolgten Vollstreckungen kommt es auf die richtige Strategie an.


FAQs

Ich habe bereits Geld vollstreckt – muss ich sofort zurückzahlen?

Nein. Eine Rückzahlungspflicht besteht nicht automatisch. Zunächst muss geprüft werden, ob eine wirksame Rückforderung überhaupt besteht.

Ich habe ein Urteil – bin ich damit sicher?

Ein Urteil verbessert Ihre Position deutlich, schützt aber nicht automatisch in jeder insolvenzrechtlichen Konstellation.

Mein Verfahren läuft noch – lohnt sich das überhaupt noch?

Das hängt vom Verfahrensstand und der weiteren Insolvenzlage ab. Eine frühzeitige Prüfung ist sinnvoll.

Was ist, wenn von einer Holding gezahlt wurde?

Dann ist genau zu prüfen, ob die Zahlung der Insolvenzschuldnerin überhaupt zuzurechnen ist.

 


Sie haben Fragen? 

Wir bieten professionelle Unterstützung bei komplexen Rechtsstreitigkeiten.

In komplexen bank- und kapitalmarktrechtlichen Auseinandersetzungen empfiehlt es sich, frühzeitig spezialisierten Rechtsrat einzuholen. Rechtsanwältin Handan Kes ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertritt Privatanlegerinnen und Privatanleger bundesweit.

Im Rahmen einer Erstberatungspauschale gemäß § 34 RVG – die vollumfänglich auf eine spätere Beauftragung angerechnet wird – prüfen wir Ihre Unterlagen, bewerten Ihre rechtlichen Optionen und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen für das weitere Vorgehen. Die voraussichtlichen Kosten einer außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung erläutern wir Ihnen dabei transparent.

Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernehmen wir kostenfrei die Erstellung der Deckungsanfrage.

Nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf:

Rechtsanwältin Handan Kes
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Klaus-Kordel-Str. 4, c/o ZWO65
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