1) Warum ThomasLloyd-Produkte aktuell häufig rechtlich auffallen
In Mandaten rund um ThomasLloyd-Produkte begegnet Anlegern immer wieder dasselbe Kernproblem:
Wer investiert hat, möchte später liquidieren oder zurückgeben – doch Rückgaben dauern, ein Börsenhandel existiert faktisch nicht oder ist nicht nutzbar, und Prospektunterlagen fehlen oder werden nur unvollständig herausgegeben.
Besonders relevant ist, dass die französische Finanzaufsicht AMF im Kontext bestimmter ThomasLloyd-Produkte bzw. deren Vertrieb klar auf erhebliche Einschränkungen hingewiesen hat. In Frankreich wurde u. a. kommuniziert, dass die luxemburgische „THOMAS LLOYD SICAV“ nur an professionelle Kunden vertrieben werden darf – nicht an Privatanleger („investisseurs de détail“), selbst dann nicht, wenn diese vermögend sind oder > 100.000 EUR investieren könnten.
Diese Kernaussage findet sich ebenfalls in einem AMF-Hinweisdokument, das über Branchenkanäle verbreitet wurde.
Auch die französische Branchenvertretung CNCGP hat den Vorgang 2018 aufgegriffen und die AMF-Position deutlich zusammengefasst – inklusive der Aussage, dass die SICAV nicht an Privatanleger vertrieben werden dürfe.
2) ThomasLloyd SICAV ist nicht „irgendein Fonds“ – sondern eine Luxemburger SICAV-Struktur (AIF)
Wichtig ist die Einordnung: Die ThomasLloyd SICAV ist eine luxemburgische Investmentfirma. In der Praxis handelt es sich typischerweise um einen Alternativen Investmentfonds (AIF) und nicht zwingend um einen klassischen OGAW/UCITS-Fonds.
Warum ist das relevant?
Weil die Rückgabe-/Rücknahmebedingungen (Redemption) bei AIFs häufig strikter, seltener oder an Bedingungen geknüpft sein können (z. B. monatlich/vierteljährlich, „Gates“, Aussetzung, Abwicklung über Administrator/Transfer Agent, etc.). Entscheidend ist deshalb fast immer:
-
Was steht im Prospekt / Offering Memorandum?
-
Gibt es Suspension-Klauseln zur Aussetzung der Rücknahme?
-
Welche Fristen gelten?
-
Wer ist zuständig: AIFM, Administration Agent, Transfer Agent, Distributor?
Genau hier kommt der zweite typische Konflikt: Der Prospekt ist nicht verfügbar oder unvollständig.
3) „Kein Börsenhandel“ heißt nicht automatisch „keine Rückgabe“ – aber es hat massive praktische Folgen
Viele Anleger fragen zu Recht:
„Kann ich meine Fondsanteile zurückgeben, wenn kein Börsenhandel stattfindet?“
Juristisch sind zwei Ebenen zu trennen:
A) Sekundärmarkt (Börse/Handelsplatz)
Das wäre die Veräußerung an Dritte über einen Markt. Ein fehlender oder faktisch leerer Handel bedeutet:
-
Es gibt keinen realistischen Exit über einen Marktpreis.
-
Selbst wenn eine Notierung theoretisch existiert, kann es an Liquidität fehlen.
B) Primärmarkt/Rücknahme durch den Fonds (Redemption)
Die Rückgabe läuft nicht über die Börse, sondern über die fondsinterne Rücknahme nach Prospektbedingungen (inkl. Fristen, NAV-Berechnung, Aussetzungsmöglichkeiten).
Praxis-Kernaussage:
Fehlender Börsenhandel beweist nicht, dass keine Rückgabe existiert – aber er führt oft dazu, dass Anleger faktisch nur noch auf die Rücknahme durch den Fonds angewiesen sind.
4) Die AMF-Hinweise: Was bedeutet „nur professionelle Anleger“ konkret?
Der AMF-Hinweis war inhaltlich sehr deutlich: Die ThomasLloyd SICAV sei in Frankreich nur gegenüber professionellen Kunden zulässig; ein Vertrieb an Privatanleger sei untersagt.
Damit verbunden waren in Frankreich weitere Hinweise zu anderen ThomasLloyd-Vehikeln (deutsche AIF-Strukturen), für die keine Autorisierung zur Vermarktung bestand.
Wichtig:
Das ist ein französischer Aufsichts- und Vertriebsrahmen. Aber für Betroffene in Deutschland, Luxemburg, Schweiz oder Österreich ist diese Information häufig ein entscheidender Hinweis auf ein strukturelles Thema:
-
Wer hat das Produkt wie vertrieben?
-
War der Anleger korrekt kategorisiert?
-
Wurden die Pflichtinformationen (Prospekt/KID) sauber übergeben?
-
Wurde „Reverse Solicitation“ nur behauptet?
Gerade die AMF und deren Sanktionspraxis haben später (in anderen Zusammenhängen) mehrfach betont, dass ein „Umgehungsmodell“ über angebliche Reverse-Solicitation kritisch gesehen wird.
5) Der Prospekt fehlt: Warum das rechtlich und taktisch entscheidend ist
Wenn Mandanten berichten, „wir haben keinen Prospekt erhalten“, ist das kein Nebenthema – sondern oft der zentrale Hebel für:
-
Aufklärungspflichten / Beratungsfehler
-
Dokumentationsdefizite
-
Durchsetzung der Rückgabe
-
aufsichtsrechtliche Beschwerden (z. B. CSSF Luxemburg)
Denn ohne Prospekt kann ein Anleger wichtige Punkte nicht prüfen:
-
Rücknahmefenster, Fristen, Gebühren
-
Aussetzungstatbestände (NAV-Berechnung, Suspension)
-
zuständige Kontaktstellen (Transfer Agent/Administrator)
-
Risikostruktur/Illiquidität/Valuation Policy
Praxisempfehlung:
Wenn die Rückgabe „hakt“ oder ein Exit blockiert wird, sollte in vielen Fällen parallel ausdrücklich die „Vorlage des Prospekts“ verlangt werden (frz. „la remise du prospectus“).
6) Zuständigkeiten: Wem erkläre ich die Rückgabe – wer muss reagieren?
In luxemburgischen Fondsstrukturen sind häufig mehrere Stellen beteiligt:
-
Fonds / SICAV (Emittent der Anteile)
-
AIFM (Alternative Investment Fund Manager)
-
Administration Agent / Registrar / Transfer Agent (operative Abwicklung, Anlegerregister, Rücknahmen)
-
(Global) Distributor (Vertrieb/Kommunikation)
Für die Praxis bedeutet das:
Die Rückgabeerklärung sollte nicht „ins Blaue hinein“ nur an einen Vertrieb gehen, sondern idealerweise adressiert an die formell zuständige Stelle (oft Administrator/Transfer Agent) – plus parallel an AIFM/Fonds.
Genau deshalb ist der Prospekt so wichtig: Dort steht typischerweise, wer Rücknahmeanträge entgegennimmt.
7) Was Anleger konkret tun können (Deutschland, Schweiz, Frankreich, Österreich, Luxemburg)
Schritt 1: Schriftliche Rückgabe/Rücknahme verlangen (Redemption Notice)
-
Rückgabe ausdrücklich erklären
-
Frist setzen
-
Verlangen von: NAV-Datum, Valutadatum, Auszahlungstermin
Schritt 2: „Prospekt/Offering Memorandum vollständig vorlegen“
-
vollständige Version + Anhänge + Nachträge
-
ggf. PRIIPs-KID / Kosteninformationen
Schritt 3: Beschwerde bei Aufsicht (z. B. Luxemburg CSSF)
Wenn Prospekt fehlt, Kommunikation ausweichend ist oder Rückgabe faktisch blockiert wird, kann eine aufsichtsrechtliche Beschwerde sinnvoll sein – insbesondere zur Klärung:
-
zuständige Ansprechpartner
-
ordnungsgemäße Informationspflichten
-
Rücknahmeregeln/Aussetzungen
(Bei Fällen mit Frankreich-Bezug ist die AMF-Position aus 2018 als Kontext besonders relevant).
Wenn Sie Anteile an einer ThomasLloyd SICAV halten und eine Anteilsrückgabe/Rücknahme durchsetzen möchten oder Ihnen der Prospekt fehlt, prüfen wir strukturiert die Prospektlage, Zuständigkeiten und Rücknahmeregeln und erstellen auf Wunsch ein fristsetzendes Rückgabeschreiben sowie eine aufsichtsrechtliche Beschwerde (CSSF).
8) Hinweis für Mandanten (Transparenz)
Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Entscheidend sind stets die konkreten Vertragsunterlagen, der vollständige Prospekt sowie die tatsächliche Vertriebssituation.