Mistrade bei Kauf- und Verkaufsorders

Mistrade bei Kauf- und Verkaufsorders

 

Rechte von Privatanlegern, rechtliche Einordnung und aktuelle Rechtsprechung

Fehlerhafte Wertpapierorders – sogenannte Mis-Trades (auch: Mistrades oder Fehlgeschäfte) – kommen häufiger vor, als viele Privatanleger vermuten. Ein falsches Komma, ein Zahlendreher oder ein technischer Fehler können erhebliche finanzielle Folgen haben. Umso wichtiger ist es zu wissen, wann ein Mis-Trade rechtlich angreifbar ist, welche Unterschiede zwischen börslichem und außerbörslichem Handel bestehen und wann Gerichte eine Anfechtung akzeptieren.

Dieser Beitrag richtet sich ausdrücklich an Privatanleger und beantwortet die wichtigsten Fragen aus der anwaltlichen Praxis.


1. Was ist ein Mis-Trade?

Ein Mis-Trade liegt vor, wenn ein Wertpapiergeschäft offensichtlich fehlerhaft zustande kommt. Typische Konstellationen sind:

  • Eingabe eines falschen Preises (z. B. 10,00 € statt 100,00 €)

  • Mengenfehler (z. B. 10.000 Stück statt 1.000 Stück)

  • technische Störungen im Handelssystem

  • falsche Quotierungen eines Market Makers

Entscheidend ist, dass der abgeschlossene Preis oder die Menge deutlich vom objektiven Marktgeschehen abweicht.


2. Börslicher Handel vs. außerbörslicher Handel (OTC)

Börslicher Handel

Beim börslichen Handel erfolgt der Vertragsschluss über eine organisierte Börse, etwa die Börse Frankfurt oder die Börse Stuttgart. Hier gelten:

  • Börsenordnungen und Mistrade-Regeln

  • Marktüberwachungsstellen

  • formalisierte Aufhebungsverfahren

Praxisrelevant:
Viele Börsen sehen feste Fristen (teilweise nur Minuten) vor, innerhalb derer ein Geschäft als Mis-Trade beanstandet werden kann.

Außerbörslicher Handel (OTC)

Beim außerbörslichen Handel kommt der Vertrag direkt zwischen Anleger und Vertragspartner (meist Bank oder Market Maker) zustande.

Charakteristisch sind:

  • Kein Börsenhandelssystem

  • Keine Marktüberwachungsstelle

  • Reines Zivilrecht (BGB)

Folge:
Die rechtliche Beurteilung ist strenger – und zugleich einzelfallabhängiger.


3. Rechtliche Einordnung des Mis-Trades

Rechtlich handelt es sich bei einem Mis-Trade nicht um einen eigenen Vertragstyp, sondern um einen potenziell anfechtbaren Vertrag.

Anfechtungstatbestände

In Betracht kommen insbesondere:

  • § 119 Abs. 1 BGB (Irrtum)
    bei falscher Eingabe von Preis oder Menge

  • § 119 Abs. 2 BGB (Eigenschaftsirrtum)
    in Sonderfällen

  • § 138 BGB (Sittenwidrigkeit)
    bei extremen Fehlbewertungen

  • § 242 BGB (Treu und Glauben)
    bei offensichtlicher Fehlerausnutzung

Wichtig:
Die Anfechtung muss unverzüglich erklärt werden. Verzögerungen wirken regelmäßig zulasten des Anfechtenden.


4. Wann „geht“ ein Mis-Trade durch – und wann nicht?

Börslicher Handel

Hier hat sich eine relativ klare Linie etabliert:

  • Durchgreifende Abweichung vom Marktpreis

  • Objektive Erkennbarkeit des Fehlers

  • Fristgerechte Beanstandung

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, werden Geschäfte häufig rückabgewickelt.

Außerbörslicher Handel

Die Rechtsprechung – insbesondere der Bundesgerichtshof – ist deutlich zurückhaltender.

Ein Mis-Trade wird eher anerkannt, wenn:

  • der Preis extrem marktfern ist

  • der Fehler für den Anleger offensichtlich erkennbar war

  • der Anleger den Fehler nicht bewusst ausgenutzt hat

Ein Mis-Trade wird eher abgelehnt, wenn:

  • nur geringe oder marktübliche Abweichungen vorliegen

  • der Markt volatil war

  • der Anleger auf eine günstige Gelegenheit spekulierte

Gerade im OTC-Handel gilt:
Nicht jeder schlechte Deal ist ein anfechtbarer Mis-Trade.


5. Rechte von Privatanlegern

Privatanleger haben insbesondere folgende Rechte:

  • Prüfung der Anfechtbarkeit des Geschäfts

  • Anspruch auf Rückabwicklung, wenn ein Anfechtungsgrund greift

  • Schadensersatzansprüche, etwa bei Pflichtverletzungen der Bank

  • Einwendung treuwidriger Rechtsausübung, wenn Fehler bewusst ausgenutzt wurden

Entscheidend ist stets die konkrete Ausgestaltung des Handelswegs und die Dokumentation der Order.


6. Praktische Handlungsempfehlungen

Wenn Sie einen Mis-Trade vermuten:

  1. Handeln Sie sofort – Zeit ist entscheidend

  2. Dokumentieren Sie alles (Ordermaske, Kursverlauf, Uhrzeiten)

  3. Kontaktieren Sie umgehend Ihren Broker

  4. Lassen Sie den Fall anwaltlich prüfen, bevor Fristen verstreichen


Fazit

Mis-Trades sind kein Randphänomen, sondern ein reales Risiko im modernen Wertpapierhandel. Während der börsliche Handel klare Korrekturmechanismen kennt, ist der außerbörsliche Handel rechtlich anspruchsvoll und oft streitanfällig. Ob ein Fehlgeschäft „durchgeht“, hängt maßgeblich von Marktabweichung, Erkennbarkeit und Reaktionsgeschwindigkeit ab.