Das Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG)

Das Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) – Neue Spielregeln für Wertpapierdienstleister seit 2020

 

Einordnung und Anlass des Gesetzes

Mit dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) hat der deutsche Gesetzgeber zum Jahr 2020/2021 eine tiefgreifende Neuordnung der aufsichtsrechtlichen Behandlung von Wertpapierdienstleistern vorgenommen. Ziel war es, ein eigenständiges und passgenaues Aufsichtsregime für Wertpapierinstitute zu schaffen, das sich klar vom klassischen Bankenaufsichtsrecht löst.

Bis dahin wurden Wertpapierdienstleister – also insbesondere Anlageberater, Anlagevermittler, Portfolioverwalter und Platzierungshelfer – weitgehend nach den Regelungen des Kreditwesengesetzes (KWG) beaufsichtigt. Dieses Regelwerk war jedoch primär auf Kreditinstitute zugeschnitten und damit für viele Wertpapierfirmen strukturell überdimensioniert.

Sinn und Zweck des WpIG

Der zentrale Zweck des WpIG besteht darin,

  • aufsichtsrechtliche Proportionalität herzustellen,

  • kleine und mittlere Wertpapierinstitute zu entlasten,

  • gleichzeitig aber Anleger- und Marktintegrität auf hohem Niveau sicherzustellen.

Das Gesetz differenziert erstmals systematisch nach Größe, Geschäftsmodell und Risikopotenzial eines Wertpapierinstituts. Damit sollen Überregulierung vermieden und gleichzeitig systemrelevante Risiken besser adressiert werden.

Welche Regelungslücke sollte geschlossen werden?

Die wesentliche Lücke lag in der fehlenden Differenzierung des bisherigen Aufsichtsrechts:

  • Ein unabhängiger Anlageberater mit wenigen Mitarbeitern unterlag faktisch denselben Grundstrukturen wie eine große Investmentbank.

  • Kapitalanforderungen, Organisationspflichten und Governance-Vorgaben waren häufig nicht sachgerecht abgestimmt.

Das WpIG schließt diese Lücke durch ein eigenständiges Aufsichtsregime, das zwischen verschiedenen Klassen von Wertpapierinstituten unterscheidet und risikoadäquate Pflichten vorsieht.

Europäischer oder nationaler Rechtsakt?

Das WpIG ist ein deutsches Gesetz, beruht jedoch unmittelbar auf europarechtlichen Vorgaben. Es setzt insbesondere das europäische Investmentfirmenregime um, das aus zwei Kernregelwerken besteht:

  • der Investment Firms Regulation (IFR)

  • der Investment Firms Directive (IFD)

Diese Regelungen gehen auf Vorgaben der Europäische Union zurück und mussten von den Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt werden. Das WpIG stellt somit die deutsche Ausprägung eines harmonisierten europäischen Aufsichtsrahmens dar.

Aufbau und Systematik des WpIG

Das Gesetz ist klar strukturiert und gliedert sich im Wesentlichen in folgende Regelungskomplexe:

  1. Allgemeine Vorschriften

    • Anwendungsbereich

    • Begriffsbestimmungen

    • Einordnung von Wertpapierinstituten

  2. Erlaubnis- und Anzeigepflichten

    • Erlaubniserfordernisse

    • Geschäftsleiteranforderungen

    • Inhaber- und Beteiligungskontrolle

  3. Organisations- und Wohlverhaltenspflichten

    • Compliance-Strukturen

    • Risikomanagement

    • Interessenkonflikte

    • Vergütungssysteme

  4. Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen

    • Klassifizierung nach Größenklassen

    • Kapitalquoten

    • Liquiditätspflichten

  5. Aufsicht, Maßnahmen und Sanktionen

    • Eingriffsrechte der BaFin

    • Bußgeldvorschriften

    • Abwicklungs- und Untersagungsbefugnisse

Diese Systematik erleichtert es, Beratungsschwerpunkte gezielt entlang der jeweiligen Geschäftsmodelle zu entwickeln.

Beratungsfelder für Anwältinnen und Anwälte

Für die anwaltliche Praxis – insbesondere im Bank- und Kapitalmarktrecht – ergeben sich aus dem WpIG zahlreiche relevante Beratungsfelder:

  • Erlaubnis- und Zulassungsverfahren

    • Begleitung von Neugründungen

    • Umstrukturierung bestehender KWG-Institute

  • Compliance- und Organisationsberatung

    • Aufbau interner Kontrollsysteme

    • Auslagerungsmodelle

  • Vergütungs- und Governancefragen

    • Variable Vergütung

    • Geschäftsleiterhaftung

  • Aufsichtsrechtliche Verfahren

    • BaFin-Anordnungen

    • Sonderprüfungen

    • Bußgeld- und Untersagungsverfahren

Gerade kleinere Wertpapierinstitute benötigen regelmäßig rechtliche Begleitung, um die neuen Anforderungen korrekt und effizient umzusetzen.

Worauf sollten Anwälte besonders achten?

Aus anwaltlicher Sicht sind insbesondere folgende Punkte kritisch:

  • korrekte Klassifizierung des Instituts (klein, mittel, groß)

  • Abgrenzung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten

  • Dokumentations- und Nachweispflichten

  • Haftungsrisiken der Geschäftsleiter

  • Schnittstellen zum zivilrechtlichen Haftungsrecht

Fehler in der aufsichtsrechtlichen Einordnung wirken sich regelmäßig auch auf zivilrechtliche Haftungsfragen aus.

Zentrale Anspruchsgrundlagen in der Mandatsbearbeitung

Das WpIG selbst ist primär öffentlich-rechtlich geprägt. Für die zivilrechtliche Durchsetzung von Anlegeransprüchen sind jedoch insbesondere relevant:

  • Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

  • Vertragliche und vorvertragliche Haftung

  • Deliktische Ansprüche bei Pflichtverletzungen

  • Haftung aus Organisationsverschulden

  • Geschäftsleiterhaftung bei Aufsichtspflichtverletzungen

Verstöße gegen das WpIG können dabei eine Indizwirkung für Pflichtverletzungen entfalten und in Zivilprozessen eine zentrale Rolle spielen.

Fazit

Das Wertpapierinstitutsgesetz markiert einen Paradigmenwechsel in der Aufsicht über Wertpapierdienstleister. Für Anwältinnen und Anwälte im Bank- und Kapitalmarktrecht eröffnet es ein breites Spektrum an Beratungs- und Prozessmandaten – sowohl auf der Seite der Institute als auch auf Anlegerseite.

Wer sich frühzeitig mit der Systematik, den europäischen Hintergründen und den haftungsrechtlichen Implikationen des WpIG auseinandersetzt, schafft eine belastbare Grundlage für eine spezialisierte und zukunftsfähige Beratungspraxis.


Disclaimer

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.