Zinsangaben bei Überziehungszinsen müssen transparenter sein!
Der Bundesgerichtshof hat in zwei Verfahren (Urteile vom 29.06.2021, Az.: XI ZR 46/20 und Az.: XI ZR 19/20) gegen die Deutsche Bank und die Sparda-Bank Hessen entschieden, dass eine Bank, die nach Kundengruppen differenzierte Zinssätze anbietet, diese nicht mit „bis zu 10,90 Prozent“ angeben darf.