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Sind Verwahrentgelte / Negativzinsen für Bankkunden unzulässig?

Kreditinstitute geben die Negativzinsen der EZB, welche seit 2014 im Euroraum eingeführt wurden, an die Endkunden weiter. Auch die Bafin konnte die Einführung von Negativzinsen nicht verhindern. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat in einem Urteil vom Urteil vom 24.06.2021, Az: 7 K 2237/20.F, eine Untersagungsverfügung der BaFin aufgehoben. Die Finanzaufsicht hatte einer klagenden Bank

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Der BGH entscheidet über ein Widerrufsrecht beim Schuldbeitritt

Mit Versäumnisurteil vom 21. September 2021, Az.: XI ZR 650/20, hat der XI. Zivilsenat des BGH folgendes entschieden: Es geht um einen Schuldbeitritt, welcher bei Darlehensverträgen häufig anzutreffen ist. Ein Dritter, häufig der Ehegatte, erklärt für die Übernahme der Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag seine persönliche Mithaftung.  Eine solche Haftungsübernahme ist aber auch bei Kontokorrentkrediten möglich.

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Onlinebanking Betrug – Muss meine Bank haften?

Bei Angriffen auf das Online-Banking werden Kunden häufig veranlasst, FIN, PIN und TAN bzw. iTAN auf gefälschten Bank-Websites einzugeben, so auch im Fall des BGH Urteils vom 24. 4. 2012, NJW 2012, 2422. Entsprechend ist es für die Haftung des Kunden im Online-Banking von entscheidender Bedeutung, welche Anforderungen an den Kunden im Hinblick auf die Vermeidung von Täuschungen zu stellen sind. 

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Prospekthaftung

Prospekthaftung- Der Gesetzgeber stärkt stetig den Anlegerschutz und schafft für den Verbraucher zunehmend Transparenz. Denn Anleger müssen umfangreich und verlässlich über den Emittenten und das betreffende Wertpapier oder die Vermögensanlage informiert werden. Hierzu wurde u.a. im Juli 2019 die neue EU-Prospektverordnung erlassen, Verordnung (EU) 2017/1129

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Squeeze- Out-Verfahren

Squeeze- Out-Verfahren, Der Gesetzgeber hat seit dem Jahr 2002 die Möglichkeit eines Ausschlusses von Minderheitsaktionären unter den §§ 327a ff. AktG in das deutsche Recht eingeführt. Die §§ 327a ff. AktG regeln, dass ein Aktionär, dem mindestens 95 Prozent der Anteile an der Gesellschaft gehören, die Möglichkeit hat, die Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung aus der Gesellschaft auszuschließen.

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