anwalt bankrecht

Das Anlegerschutzstärkungsgesetz (kurz: AnlSchStG) ist ein Gesetz, das im Jahr 2015 in Deutschland in Kraft getreten ist. Es dient der Stärkung des Anlegerschutzes und der Verbesserung der Transparenz im Finanzmarkt. Das Gesetz beinhaltet verschiedene Regelungen und Maßnahmen, um Anleger vor betrügerischen oder unseriösen Finanzprodukten und -dienstleistungen zu schützen.

Was ist das Anlegerschutzstärkungsgesetz?

Das Anlegerschutzstärkungsgesetz (kurz: AnlSchStG) ist ein Gesetz, das im Jahr 2015 in Deutschland in Kraft getreten ist. Es dient der Stärkung des Anlegerschutzes und der Verbesserung der Transparenz im Finanzmarkt. Das Gesetz beinhaltet verschiedene Regelungen und Maßnahmen, um Anleger vor betrügerischen oder unseriösen Finanzprodukten und -dienstleistungen zu schützen.

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Widerruf Immobiliardarlehensvertrag? Welche Möglichkeiten gibt es?

Der Widerruf eines Immobiliardarlehensvertrags ist in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist möglich. Gemäß dem deutschen Gesetz über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen (§ 495 BGB) haben Verbraucher das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Darlehensvertrags ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Diese Frist beginnt in der Regel, sobald der Darlehensnehmer den Vertrag unterzeichnet hat und alle erforderlichen Unterlagen erhalten hat.

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Onlinebanking Betrug Anwalt

Aktuelle Warnungen der BaFin vor “Godfather”- Malware bei Banking- und Krypto-Apps

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht teilt mit, dass Schadsoftware Eingaben von Nutzerinnen und Nutzern bei Banking- und Krypto-Apps aufzeichnet.

Hiervon sollen insgesamt rund 400 Banking- und Krypto-Apps betroffen sein, darunter auch solche von Betreibern aus Deutschland. 

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Anleihen, Bonds, Inhaberschuldverschreibungen, Risiken, Zinsrisiko, Kreditrisiko, Liquiditätsrisiko, Inflationsrisiko, Währungsrisiko, Schuldverschreibungsgesetz, Anleihebedingungen, Prospekt, WpHG (Wertpapierhandelsgesetz), WpPG ,Wertpapierprospektgesetz), BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), Insolvenzverfahren, Gemeinsamer Vertreter, Mehrheitsprinzip, Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG, handan kes, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

N26 Bank GmbH kündigt fristlos zahlreiche Girokonten!

Die N26 Bank hat seit dem 30.03.2022 zahlreiche Konten von Verbrauchern fristlos gekündigt. Kunden konnten völlig unerwartet nicht mehr über ihr Geld verfügen. Auch die Kreditkarten wurden plötzlich gesperrt.

Bei anderen Kunden wurde eine Frist gesetzt, um ein alternatives Konto zu benennen, auf welches das Guthaben ausgekehrt werden konnte.

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Thomas Lloyd- Investmentsfonds in der Kritik!

Thomas Lloyd CTI 5 D, CTI 9 D, CTI Vario, CTI 20, CTI Vario D – Stiftung Warentest warnt!

Die Stiftung Warentest warnt seit vielen Jahren vor einige Anlagen der Thomas Lloyd Gruppe.
Die 2003 gegründete ThomasLloyd-Gruppe mit Hauptsitzen in London und in Zürich bietet unter anderem geschlossene Fonds, Alternative Investmentfonds und Direktbeteiligungen an. Diese sind meist im sog. grauen Kapitalmarkt verankert

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