Anwalt Bankrecht Sparbuch

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Luana Capital -Blockheizkraftwerke Deutschland 3 und 4- Was können Anleger tun?

Die Luana Capital New Energy Concepts GmbH initiiert seit ca. 15 Jahren Publikumsbeteiligungen und Direktinvestments im Bereich Photovoltaik-Anlagen, Blockheizkraftwerke und weiteren grünen Energien. Probleme bereiten nunmehr die Projekte Blockheizkrafterke Deutschland 3 und Blockheizkrafterke Deutschland 4.

Bei diesen haben sich vor allem operative Risiken sowie die Risiken von Marktschwankungen und Volatilität bei Rohstoffpreisen bei wechselnden rechtlichen Rahmenbedingungen realisiert.  Kapitalanlagen in Erneuerbare Energien sind keine „sicheren“ Geldanlagen, was die Anleger gewusst haben müssen.

Nuri GmbH – Sparpläne nicht einlagengesichert

Sicher ist sicher etwas anderes: Das Berliner Unternehmen Nuri GmbH hat u.a. sogenannte Ertragskonten für den An- und Verkauf von Kryprowährungen angeboten. Vorteil für den Kunden: Er muss sich nicht selbst in die komplexe Thematik digitaler Währungen einarbeiten und kann sein Konto mit realer Währung bedienen – also einzahlen und abheben in Euro. Allerdings: Mit dem Abheben ist das so eine Sache. Derzeit sind rund 500.000 Kunden des Berliner Fintecs von der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens und seines Partners Celsius betroffen. Für die sogenannten Ertragskonten war eine Rendite in Höhe von 3 % versprochen worden. Derzeit ist das Geld in den USA eingefroren, Einlagensicherung besteht nicht.

Gerichtlicher Vergleich bei Onlinebanking-Betrug

Nach § 675u BGB haftet der Zahlungsdienstleister für nicht autorisierte Zahlungen. Denn Dreh- und Angelpunkt des Zahlungsverkehrsrechts ist § 675j BGB, der die Autorisierung des Zahlungsvorgangs regelt.
Gemäß § 675j Abs. 1 Satz 1 BGB ist ein Zahlungsvorgang gegenüber dem Zahler nur wirksam, wenn dieser ihn autorisiert hat.

Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft / 4. CTI – Außerordentliche Kündigung

Das Landgericht Trier bestätigt in einem von Frau Rechtsanwältin Handan Kes, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, geführten Gerichtsverfahren gegen die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft die außerordentliche Kündigung der Genussrechtsbeteiligung. Was war geschehen? Einer Familie aus Trier wurden im Jahr 2009 mehrere Genussscheinbeteiligungen der Thomas Lloyd Private Wealth AG als „sichere Altersvorsorge“ angeboten. Der Vermittler pries die …

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Thomas Lloyd CTI 5 D, CTI 9 D, CTI Vario, CTI 20, CTI Vario D – Stiftung Warentest warnt!

Thomas Lloyd CTI 5 D, CTI 9 D, CTI Vario, CTI 20, CTI Vario D – Stiftung Warentest warnt!

Die Stiftung Warentest warnt seit vielen Jahren vor einige Anlagen der Thomas Lloyd Gruppe.
Die 2003 gegründete ThomasLloyd-Gruppe mit Hauptsitzen in London und in Zürich bietet unter anderem geschlossene Fonds, Alternative Investmentfonds und Direktbeteiligungen an. Diese sind meist im sog. grauen Kapitalmarkt verankert

Sind Verwahrentgelte / Negativzinsen für Bankkunden unzulässig?

Kreditinstitute geben die Negativzinsen der EZB, welche seit 2014 im Euroraum eingeführt wurden, an die Endkunden weiter. Auch die Bafin konnte die Einführung von Negativzinsen nicht verhindern. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat in einem Urteil vom Urteil vom 24.06.2021, Az: 7 K 2237/20.F, eine Untersagungsverfügung der BaFin aufgehoben. Die Finanzaufsicht hatte einer klagenden Bank …

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Der BGH entscheidet über ein Widerrufsrecht beim Schuldbeitritt

Mit Versäumnisurteil vom 21. September 2021, Az.: XI ZR 650/20, hat der XI. Zivilsenat des BGH folgendes entschieden: Es geht um einen Schuldbeitritt, welcher bei Darlehensverträgen häufig anzutreffen ist. Ein Dritter, häufig der Ehegatte, erklärt für die Übernahme der Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag seine persönliche Mithaftung.  Eine solche Haftungsübernahme ist aber auch bei Kontokorrentkrediten möglich. …

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Thomas Lloyd Absolute Return Fund 2007 / Global High Yield Fund 425 / Thomas Lloyd Global High Yield 450 / CT Infrastructure Holding Limited

Anleger von Genussrechten bei der Thomas Lloyd Investments GmbH (TLI) in Wien oder atypische stillen Beteiligungen bei der DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH (DKM) in Frankfurt wurden im Jahr 2019 darüber informiert, dass ihre Beteiligung nicht mehr existiert. Denn zum Stichtag 31.12.2018 verschmolzen die Gesellschaften zu der neu gegründeten Aktiengesellschaft CT Infrastructure Holding Limited mit Sitz in London/England.

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