Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung) für Privatanleger: Was ist das, welche Regeln gelten – und was tun bei Pflichtverletzungen?

1) Was ist „Vermögensverwaltung“ im Kapitalmarktrecht?

Unter (Finanz-)Vermögensverwaltung / Finanzportfolioverwaltung versteht man typischerweise, dass ein Dienstleister ein einzelnes in Finanzinstrumenten angelegtes Vermögen eines Kunden mit eigenem Entscheidungsspielraum verwaltet – also ohne dass der Kunde jede einzelne Transaktion vorher freigibt. Klassisch: Der Kunde erteilt eine Anlagestrategie (z. B. „defensiv“, „ausgewogen“, „Aktienquote max. 40 %“), und der Verwalter setzt diese eigenständig um. Die BaFin beschreibt den Tatbestand der Finanzportfolioverwaltung genau in diesem Sinn.

Abgrenzung :

  • Anlageberatung: Empfehlung, Entscheidung bleibt beim Kunden.

  • Execution-only: reine Ausführung von Orders ohne Beratung.

  • Vermögensverwaltung: laufende Dispositionen im Ermessen des Verwalters (entscheidender Punkt).

2) Rechtliche Grundlagen in Deutschland (WpHG „und drum herum“)

Für die tägliche Praxis wirkt ein Regelungsverbund. Zentral sind die WpHG-Verhaltenspflichten (MiFID-Umsetzung) plus zivilrechtliche Haftungsmaßstäbe:

a) WpHG / MiFID-Verhaltenspflichten (Anlegerschutzrecht)
Für Vermögensverwalter als Wertpapierdienstleistungsunternehmen gelten u. a. Pflichten zu:

  • Redlicher, billiger und professioneller Geschäftsführung im bestmöglichen Kundeninteresse (Leitprinzip MiFID/WpHG-Conduct of Business)

  • Geeignetheitsprüfung (Suitability): Strategie/Portfolio müssen zu Zielen, finanzieller Tragfähigkeit, Kenntnissen/Erfahrungen und ggf. Nachhaltigkeitspräferenzen passen (bei Portfolioverwaltung besonders wichtig).

  • Informationspflichten (u. a. Risiken, Kosten/Fees, Strategie, Anlageuniversum, Reporting)

  • Umgang mit Interessenkonflikten (Identifikation, Vermeidung/Management, Offenlegung)

  • Best Execution (bestmögliche Ausführung) und Order-Handling

  • Laufende Berichterstattung/Reporting (Performance, Zusammensetzung, Kosten, ggf. Verlustschwellen-Mitteilungen – abhängig vom Setup)

b) KWG/Erlaubnisregime (aufsichtsrechtlicher „Türsteher“)
Die Finanzportfolioverwaltung ist in Deutschland regelmäßig ein erlaubnispflichtiges Geschäft/Finanzdienstleistung (Lizenz/Registrierung, Organisationspflichten). (Der Blogbeitrag fokussiert auf Anlegerrechte; in Mandaten ist die Erlaubnisfrage aber oft der erste Haftungs- und Angriffspunkt.)

c) Zivilrechtliche Ebene (Haftung und Durchsetzung)
Zwischen Privatanleger und Vermögensverwalter besteht typischerweise ein Vermögensverwaltungsvertrag (Dienst-/Geschäftsbesorgungsvertrag). Bei Pflichtverletzungen kommen regelmäßig Schadensersatzansprüche nach allgemeinen Regeln (v. a. §§ 280 ff. BGB), daneben Auskunft/Rechenschaft, Rückabwicklung/Erstattung unberechtigter Entgelte, Kündigung etc. in Betracht.

3) Wichtige EU-Vorschriften (Level-1/Level-2-Kernbestand)

Die deutschen Pflichten sind weitgehend EU-harmonisiert. Besonders relevant:

  1. MiFID II (Richtlinie 2014/65/EU): Grundpflichten für Wertpapierdienstleistungen inkl. Portfolioverwaltung (Conduct of Business, Kundenschutz, Organisation).

  2. MiFIR (VO (EU) 600/2014): flankierende Regeln (u. a. Transparenz/Marktstruktur – je nach Geschäft).

  3. Delegierte Verordnung (EU) 2017/565: Detailregeln u. a. zur Geeignetheit, Informationspflichten, Organisationsanforderungen.

  4. ESMA-Leitlinien zur Geeignetheit (Suitability): Auslegungshilfe, in der Praxis hochrelevant für Prüfungs- und Prozessstoff (Dokumentation, Datenqualität, Produktauswahl, Kosten, Nachhaltigkeitspräferenzen etc.).

Je nach Produkt-/Portfoliostruktur können zusätzlich einschlägig sein (nicht abschließend): PRIIPs-VO (KID), MAR (Marktmissbrauch), SFDR/Taxonomie (Sustainable-Finance-Transparenz) – oft relevant, wenn „nachhaltig“ beworben wird.

4) Rechte und Pflichten des Privatanlegers

Ihre Rechte (typische „Must haves“ in der Vermögensverwaltung):

  • Transparenz über Strategie, Risiken, Anlageuniversum und Kosten (inkl. laufender Kosten und Transaktionskosten)

  • Geeignetes Portfolio: Umsetzung der vereinbarten Risikoklasse/Anlageziele; keine „Stilbrüche“ (z. B. hochriskante Titel im defensiven Mandat)

  • Regelmäßige, verständliche Berichte (Performance, Zusammensetzung, wesentliche Änderungen)

  • Interessenkonflikt-Schutz (z. B. Kickbacks/Retrozessionen, konzerninterne Produkte, Umschichtung zur Gebührenmaximierung)

Mitwirkungspflichten des Anlegers : 

  • Wahrheitsgemäße Angaben zu Anlagezielen, finanziellen Verhältnissen, Kenntnissen/Erfahrungen

  • Mitteilung wesentlicher Änderungen (z. B. Liquiditätsbedarf, Risikoänderung)

  • Durchsicht von Reports/Abrechnungen und zeitnahe Rüge offensichtlicher Unstimmigkeiten (keine „automatische“ Anspruchsvernichtung, aber in der Praxis relevant für Kausalität/Schadensbild/Einwendungen)

5) Pflichtverletzung – typische Fallgruppen

In Mandaten begegnen u. a.:

  • Fehlerhafte/fehlende Geeignetheitsprüfung ? Portfolio passt nicht zum Profil.

  • Abweichung von Anlagerichtlinien (z. B. Aktienquote, Derivate, Klumpenrisiken)

  • Übermäßiger Umschlag (Churning) zur Provisions-/Fee-Steigerung

  • Interessenkonflikte/Kickbacks nicht sauber gemanagt/offengelegt

  • Kostenintransparenz oder kostengetriebene Produktauswahl

  • Mangelndes Risikomanagement/Monitoring (Stop-Loss-Logik, Rebalancing, Verlustschwellen, Liquiditätsrisiken)

6) Was kann der Privatanleger konkret tun?

 

Schritt 1: Unterlagen sichern (Beweisgrundlage)

  • Vermögensverwaltungsvertrag, Anlagerichtlinien/Investment Policy Statement

  • Geeignetheits-/Kundenprofil (Fragebogen, Protokolle), ESG-Präferenzen

  • Kosteninformationen, Reporting, Depotauszüge, Orderlisten, Produktunterlagen

Schritt 2: Sachverhalt „gegen die Pflichten“ spiegeln

  • Passt Portfolio und Risiko tatsächlich zum Profil?

  • Gab es Stilbrüche/Überschreitungen?

  • Sind Kosten/Umschichtungen plausibel?

Schritt 3: Außergerichtliche Geltendmachung

  • Schriftliche Rüge + Fristsetzung, Auskunft/Rechenschaft verlangen, Schaden beziffern

  • Parallel: Beschwerde beim Institut und – je nach Konstellation – bei Aufsicht/Schlichtungsstellen (hilft nicht immer bei Geld, aber bei Druck/Transparenz)

Schritt 4: Zivilrechtliche Ansprüche prüfen und durchsetzen
Typische Anspruchsziele:

  • Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (z. B. „so gestellt werden, wie ohne Pflichtverletzung“)

  • Rückzahlung unberechtigter Gebühren (z. B. bei pflichtwidrigem Churning/Interessenkonflikten)

  • Feststellung von Pflichtverletzungen/Kündigungsfolgen; ggf. Kündigung des Mandats und Portfolioumschichtung

Wichtig in der Praxis: In Streitfällen entscheidet häufig die Dokumentation (Kundenprofil, Anlageleitlinien, Begründung der Produktauswahl, Kostenaufklärung, Interessenkonflikt-Management). Genau deshalb sind die MiFID-/WpHG-Dokumentations- und Geeignetheitsstandards so zentral.

Hinweis: Der Beitrag ist eine allgemeine Darstellung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls (insb. Verjährung, Kausalität/Schadensberechnung, Mitverschulden/Einwendungen).


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